8. Sitzungsprotokoll
Es gehört zu den großen Fortschritten der Frühen Neuzeit, die Beratschlagungen der kollegial organisierten Behörden in Protokollbüchern aufzuzeichnen, im Herzogtum Bayern ab dem Jahr 1550. Die zentralen Landesbehörden (bei den Bistümern auch die Domkapitel) bildeten ein Gremium, den „Rat“, der kollegial tagte und mit Abstimmung (per maiora vota) seine Beschlüsse fasste. Für die Ratssitzungen waren bestimmte Tage vorgesehen, an denen ein zuvor durch den Ratsdirektor bestimmtes Ratsmitglied über einen Fall referierte, der dem Ratsgremium zur Behandlung vorgelegt worden war. Anschließend wurde abgestimmt, wie dieser Fall behandelt werden sollte. Fast immer folgte man dem Vorschlag des Referenten, aber es kamen auch abweichende Beschlussfassungen vor.
Erläuterung: Gezeigt wird eine Seite aus dem Sitzungsprotokoll des Jahres 1583 der herzoglich bayerischen Hofkammer in München. Die Hauptspalte enthält den eigentlichen Protokolleintrag unter der Überschrift „Montag 8. August“, die Randspalte links erwähnt unter der Überschrift „Praesentibus“ (Anwesend) untereinander die Namen der an der Sitzung teilnehmenden Räte: „Herr Cammer[direktor?], Ligsalz, Amasmair, Preu“. Darunter ist in Auszeichnungsschrift der Betreff des Protokolleintrags vermerkt: „Viechfall et Hirschfaist zu Ruepolting“. Während an der Ratssitzung nur die Räte teilnehmen durften und alle anderen Personen den Raum verlassen mussten, wurden die Sitzungsprotokolle grundsätzlich von einem dazu abgeordneten Sekretär geführt. Etwa in der Mitte des Protokolleintrags beginnt der Beschluss: „Darauf ist ir f(ürstliche) g(naden) … geschriben worden …“ Der Protokolleintrag erfolgte also erst nach dem Schreiben an den Herzog. In jüngerer Zeit ging man vielfach dazu über, statt eines Protokolleintrags sofort den Text des Antwortschreibens abschriftlich einzutragen. Nachdem längst nicht alle Protokollbände ein Namenregister haben, ist ihre Benützung mit großem Such- und Zeitaufwand verbunden.
Transkription:
„Montag 8 aug(ust)
Zollner zu Traunstain bericht, wie dass sich zu Ruepolting im dorf und dem gantzen tall herumb ain sollcher viechfall an rossen und rindern erzaig und erheb, auch ye lenger ye baß einreissen well, das unserm g(nädigen) f(ürsten) und h(errn) zu bedenckhen sein werde, ob ir f(ürstliche) g(naden) sich derselben vorhaben nach dißmalls an die hirschfaist hinein geen Ruepolting wagen wellen, dann es mit den pferdten one schaden nit ablauffen wurde etc. Darauf ist ir f(ürstliche) g(naden) mit einschliessung angeregten schreibens geschriben worden, dieweil man ein notturfft achte, ir f(ürstliche) g(naden) dessen ein wissen, habe man nit unnderlassen sollen, derselben von nachrichtung wegen sollch schreiben hiemit unnderthenigclich zu überschickhen, derselben uns zu g(naden).
Mathias Laittinger. Bitt umb ein hilff, damit er seiner obligenden leibsgebrechlikhait halber zu erlangung seines gesundts das wildpad zu Traunstain besuechen möge etc. Darauf soll Khuchenschreiber berichten, was ime von Hofspithal jerlich gegeben werde“.