16. Aktenband mit Aktenheftung
Seit dem 17. Jahrhundert kam die Heftung der losen Schriftstücke zu Aktenbänden immer mehr in Gebrauch. Mit dieser Maßnahme wollte man einer mutwilligen Entfernung von Schriftstücken und einer Störung der Anordnung vorbeugen. Bei Doppelblättern war die Heftung kein Problem. Bei Einzelblättern jedoch musste man am Heftrand einen Umbug bilden, durch den der Heftfaden gezogen wurde. In nicht wenigen Fällen ist dadurch die Lesbarkeit erschwert oder beeinträchtigt. Die sichtbaren Heftfäden geben den Aktenbänden die charakteristische Rückenansicht, wie im gezeigten Beispiel schön zu sehen ist. Der Aktendeckel erhielt eine Beschriftung, welche die aktenführende Stelle, den Betreff, die Laufzeit und den Ablageort nannte. Das weiße Schildchen mit der heute gültigen Bestellsignatur wurde erst im Bayerischen Hauptstaatsarchiv angebracht.