18. Bauplan
Erst seit dem Jahr 1805 gab es für das Kurfürstentum Bayern eine allgemeine Bauordnung, die es nun generell zur Vorschrift machte, der zuständigen Baubehörde Pläne der beabsichtigten Baumaßnahme vorzulegen. Kernstück des Bauantrags war der Bauplan, den der Gesuchsteller selbst beizubringen hatte und bei positiver Entscheidung genehmigt zurück erhielt. Auf der Rückseite des eingereichten Bauplanes kamen früher alle rechtsverbindlichen Unterschriften sowie der Genehmigungsvermerk zu stehen. In dem einen Schriftstück des Bauplans waren Bauantrag, Zustimmung der Nachbarn und der Gemeinde sowie die behördliche Genehmigung vereinigt. Leider sind nicht schon seit 1805 die Baupläne bei den damals zuständigen Landgerichten überliefert, sondern etwa ab 1820/30 setzt die faktische Überlieferung der Baupläne allmählich ein und scheint um 1850 die Regel geworden zu sein. Erst die völlig neu formulierte Allgemeine Bauordnung vom 30.6.1864 legte zweifelsfrei fest, dass jeder Bauplan in zweifacher Fertigung vorzulegen sei, wovon ein Exemplar an den Bauherrn zurückgeht, das andere mit den Antragsakten in der Behördenregistratur verbleibt. Üblicherweise wurden die Bauanträge nach Jahrgängen gegliedert und innerhalb eines Jahres fortlaufend durchnummeriert. Jahrgang und fortlaufende Nummer bilden meistens die Signatur, die nach dem Übergang an die Archive in dieser Form beibehalten wurde. Heute haben in den Archiven die Bestände der Baupläne einen gewaltigen Umfang erreicht und sie werden intensiv benutzt, wenn auch meistens nur für Fragen des Bauunterhalts.
Erläuterung: Der Bauplan aus dem Jahr 1862 zeigt den Bauantrag dreier Landwirte, die gemeinsam eine Mahlmühle an dem Flüsschen Sur bauen wollen. In der Überschrift ist der Antrag enthalten: „Plann zur gemeinschäftlichen Erbauung einer Mahlmülle mit einer [!] Mahlgang I für Andreas Rauscher H(aus) N. 56 in der Gemeinde Holzhausen, II. Christian Haas, Ottenbauer zu Ringham, Gmd. Ringham und III Mathias Schuster, Lenzenbauer zu Kirchhof, Gmd. Petting“. Als Planzeichner unterschreibt „Anton Niederwinckler, Zimmermeisster in Waging“. Während die zustimmenden Unterschriften der angrenzenden Nachbarn und der Gemeinde sich auf der Rückseite befinden, steht der Genehmigungsvermerk mit roter Tinte auf der Vorderseite „Revidirt den 14 April 1862, K. Baubehörde Laufen, Rutt“. Die geplante Mahlmühle wird im Grundriss, im Querschnitt und in der Seitenansicht gezeigt, wobei bei allen drei Abbildungen das Wasserrad und das Mahlwerk in erstaunlicher Genauigkeit und Detailtreue abgebildet werden. Als Situationsplan dient ein Ausschnitt aus der Flurkarte, in der das fragliche Grundstück grün und die geplante Mahlmühle rot eingefärbt sind.