Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist bemüht, ihre Website www.gda.bayern.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.gda.bayern.de ist nach einer vorgenommenen Selbstbewertung bislang nicht vollständig barrierefrei und daher in Teilen nicht mit der BayEGovV vereinbar. Derzeit sind redaktionelle und technische Änderungen geplant, um die Vorgaben der BayEGovV zeitnah zu erfüllen. Zuletzt wurde eine Erläuterung des Internetauftritts in Leichter Sprache implementiert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.04.2021 auf der Grundlage einer Selbstbewertung (siehe Artikel 3 Absatz 1 (1) a) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission) erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 28.04.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter: poststelle@gda.bayern.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns
Schönfeldstraße 5
80539 München
E-Mail: poststelle@gda.bayern.de
Tel. 089/28638-2482
Fax 089/28638-2615
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die hier Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de