Archivalienerwerb
Ergänzend zu dem Schriftgut, das die Behörden, Gerichte und sonstigen staatlichen Einrichtungen an die Staatlichen Archive Bayerns abgeben, erwerben diese auch Schriftgut, das aus privater Hand stammt sowie Sammlungsgut. Sammlungen, Nachlässe, Familienarchive sowie Vereins- und Verbandsunterlagen werden im Regelfall im Schenkungswege oder in der Form der Deponierung unter Eigentumsvorbehalt übernommen. Im Gegenzug sorgen die staatlichen Archive für die sachgerechte, Verwahrung, Erschließung und Erhaltung dieses Archivguts. In Ausnahmefällen und in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln werden Unterlagen privater Herkunft auch angekauft. Dabei wird dem Erwerb ganzer Archive oder Sammlungen der Vorzug vor dem Ankauf von Einzelstücken eingeräumt. Generell ist eine Übernahme bzw. ein Erwerb von privatem Sammlungs- und Archivgut nur möglich, wenn dieses als archivwürdig einzustufen ist und die in den staatlichen Archiven verwahrten Unterlagen staatlicher Provenienz sinnvoll ergänzt. Die hierbei verfolgten strategischen Überlegungen wurden in einem "Dokumentations- und Erwerbungsprofil für nichtstaatliches Archivgut" niedergelegt. Die Abstimmung der Erwerbungsaktivitäten mit anderen Archiven und mit benachbarten Kultureinrichtungen wie Bibliotheken, Museen oder Gedenkstätten erfolgt durch die räumlich und fachlich zuständigen Häuser.