Quellen:
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Hochstift Freising Urkunden 14 (früher: Kaiserselekt 859; sogenannte Ostarrichi-Urkunde, 996).
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurpfalz Urkunden 1 (Goldene Bulle, 1356).
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayerischer Landtag 10190 (Konstitution, 1808).
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayerischer Landtag 10295 (Bayerische Verfassung, 1818).
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MA 102010/I (Bamberger Verfassung, 1919).
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, StK 10907 (undatierter Vorentwurf zur Verfassung des Volksstaates Bayern, [1946]).
Anknüpfungspunkte:
Welche Dokumente definieren die Identität eines Staates? Wie sehen diese Dokumente aus? Handelt es sich immer um Dokumente, die im staatlichen Auftrag entstanden sind? Was ist ein Staat? Wer oder was ist das Volk? War Bayern immer Bayern? Ändert sich die Vorstellung von staatlicher Identität?
Wichtig für eine Stadt, ein Land oder eine Region ist die Ersterwähnung – eine Art „Geburtsurkunde“. Für Österreich liegt diese Ersterwähnung in München im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Warum? In der Urkunde aus dem Jahr 996 steht nicht das Land „Österreich“ im Zentrum, es taucht eher zufällig auf. Der Bischof von Freising erhält von Kaiser Otto III. Land geschenkt, das „in der im Volksmund Ostarrichi genannten Region“ (lateinisch: regione vulgari vocabulo Ostarrichi) liegt. Die Urkunde sicherte also der Freisinger Kirche Rechte zu und lag daher im Archiv des Hochstifts Freising. Dieses Archiv wurde nach der Aufhebung des Hochstiftes 1802 in das Archiv des Kurfürstentums Bayern übernommen. Wie das Archiv des Hochstifts Freising gelangten zahlreiche kirchliche Urkundenbestände im Zuge der Säkularisation – also der Aufhebung kirchlicher Herrschaften – in den Besitz des Kurfürstentums bzw. Königreichs Bayern.
Als ein Grundgesetz des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation wird die Goldene Bulle bezeichnet. Mit dieser Urkunde wurde im Jahr 1356 die Wahl des deutschen Königs verbindlich festgelegt. Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation 1806 blieben die Regelungen formal in Kraft. Rechte von Untertanen oder eine Volksvertretung sucht man darin noch vergebens.
Im Bayerischen Hauptstaatsarchiv werden die zentralen Verfassungsdokumente Bayerns des 19. und 20. Jahrhunderts verwahrt.
Als erstes muss die bayerische Konstitution von 1808 genannt werden – die erste echte bayerische Verfassung. Ein zentrales Element dieser Verfassung, die Volksrepräsentation, also das Parlament, wurde allerdings nicht umgesetzt. Dann die Verfassung von 1818, erstmals steht dem König ein Parlament gegenüber. Diese Verfassung sollte für 100 Jahre – bis zur Revolution von 1918 – halten. Den Untertanen gewährt die Verfassung Rechte: Sicherheit der Person und des Eigentums, Gewissens- und Auswanderungsfreiheit.
Nach ihrem Entstehungsort wird die erste demokratische bayerische Verfassung von 1919 „Bamberger Verfassung“ genannt. Zum ersten Mal in der bayerischen Geschichte stehen an der Spitze des Staates nicht Herzog oder König, sondern die gewählten Vertreter der Bürger. Vergleicht man die Verfassungsdokumente von 1818 und 1918 fallen deutliche äußerliche Unterschiede auf. Die Verfassung von 1818 ist eine prunkvolle Urkunde mit Samtumschlag und dem großen bayerischen Majestätssiegel. Von der Bamberger Verfassung wurde nie eine repräsentative Ausfertigung hergestellt. Der Entwurf auf einfachem Papier mit Streichungen und Korrekturen wurde vom Landtagspräsidenten, den Regierungsmitgliedern und dem Ministerpräsidenten unterschrieben und ausgefertigt.
Nach dem Ende des Dritten Reiches brauchte Bayern wieder eine neue Verfassung. Mit der Ausarbeitung wurde von der amerikanischen Militärregierung Wilhelm Hoegner bzw. die Verfassunggebende Landesversammlung beauftragt. Hoegner konnte auf Entwürfe zurückgreifen, die er schon früher erarbeitet hatte. In einem Volksentscheid wurde die neue Verfassung im Dezember 1946 angenommen. Die Verfassung wurde im Staatsanzeiger publiziert und trat in Kraft. Was nicht mehr vorhanden ist, ist ein unterschriebenes Original, ob es je eines gegeben hat, weiß man nicht...
Lehrplanbezug:
Methodenkompetenz, Urteilskompetenz, Orientierungskompetenz
Bayern-Identität, Staatsgebiet und kulturelles Erbe (Gymnasium, Klasse 8), Rechte des Menschen gestern und heute (Gymnasium, Klasse 9), Bayern und die Demokratie (Gymnasium, Klasse 9), Erziehung und Schule im Spiegel der Geschichte (Gymnasium, Klasse 6), Fachübergreifendes Unterrichtsprojekt mit Sozialkunde (Gymnasium, Klasse 10), Gesellschaft zwischen Ungleichheit und Gleichheit (Gymnasium, Klasse 11), Gesellschaft im Wandel (Gymnasium, Klasse 11/12), Aspekte europäischer Geschichte – Denkmuster und Ordnungsformen (Gymnasium, Klasse 11/12), Wurzeln europäischer Denkhaltungen und Grundlagen moderner politischer Ordnungsformen in Antike, Mittelalter und Früher Neuzeit (Gymnasium, Klasse 11/12), „Volk“ und „Nation“ als Identifikationsmuster (Gymnasium, Klasse 11/12)
Weiterführende Hinweise:
www.bavarikon.de/verfassung1818
www.gda.bayern.de (Volldigitalisate der Verfassungen)
https://austria-forum.org (österreichisches Wissensnetz, hier auch Link zum Österreich Lexikon AEIOU)