Bergbehörden
Die bayerischen Bergbehörden hatten von Anfang an zwei Aufgaben: Sie verwalteten das Bergregal, d.h. den Anspruch des Staates, Eigentümer aller im Staatsgebiet liegenden und unter das Bergrecht fallenden Mineralien zu sein, und sie betrieben diejenigen Berg- und Hüttenwerke, die der Staat selbst besaß. Ausgeübt wurden diese Aufgaben von den Bergämtern (später: Berg- und Hüttenämter), von denen die in Fichtelberg, Stadtsteinach, (Bad) Steben und Wunsiedel zum Sprengel des Staatsarchivs Bamberg gehören. In den z.T. im 18. Jahrhundert angelegten und bis in das 19. Jahrhundert reichenden Akten dieser Behörden stehen wirtschaftliche und juristische Probleme im Vordergrund, doch werden auch Fragen der Ausbildung des Nachwuchses (Bergschule Steben), soziale Belange der Bergleute und wissenschaftliche Interessen an Montanwesen und Geologie behandelt.
Seit 1869 war der Betrieb der staatseigenen Berg- und Hüttenwerke den Bergämtern entzogen und ihre Zuständigkeit auf die Verwaltung des Bergregals beschränkt. Als der Münchener Zentralstelle nachgeordnete Aufsichtsinstanz fungierte das Bezirksbergamt (ab 1900 Berginspektion, bis 1994 Bergamt) Bayreuth mit Zuständigkeit für die drei fränkischen Regierungsbezirke und die Oberpfalz. Die - von wenigen Vorakten abgesehen - im Jahr 1869 einsetzenden und bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts reichenden Akten dieser Behörde betreffen insbesondere einzelne, von Privatleuten oder Aktiengesellschaften betriebene Gruben und Zechen des Raums zwischen Aschaffenburg und Burglengenfeld; zu beachten ist hierbei, dass sich die Akten nicht nur mit Erzlagerstätten und Kohlengruben, sondern auch mit den sogenannten niederen Fossilien, z.B. Steinbrüchen und Mineralquellen, beschäftigen. - Umfang: 30 lfm.