Die Organisation der kommunalen Archivpflege
Die fachliche Betreuung der Kommunalarchive nehmen die Staatsarchive für ihren jeweiligen Regierungsbezirk sowie auf Ebene der Landkreise eigens dafür bestellten Archivpfleger wahr. Die Bestellung der Archivpfleger erfolgt durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, die auch die Richtlinien der kommunalen Archivpflege formuliert und in Grundsatzfragen eingeschaltet wird.