Die kommunalen Archivpfleger
In Bayern werden für jeden Landkreis ein oder sogar mehrere ehrenamtlich tätige Archivpfleger bestellt. Durch Bestellungsurkunde und Dienstausweis wird ihre offizielle Funktion unterstrichen. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Kommunalarchive ihres Sprengels, die nicht von Facharchivaren oder hauptamtlich geleitet werden. Sie beraten die Gemeinden in allen Fragen des kommunalen Archivwesens, so insbesondere dann, wenn
- Archivordnungen oder Benützungsregelungen vorbereitet werden,
- Mitarbeiter mit der Ordnung oder Betreuung des Gemeindearchivs beauftragt werden,
- Archivräume geschaffen oder eingerichtet werden,
- entbehrliche Unterlagen ausgesondert werden und über deren Archivierung oder Vernichtung zu entscheiden ist,
- Grundsätze der Erschließung von Unterlagen aufgestellt werden sollen.
Die Archivpfleger besuchen die Gemeinden in regelmäßigen Abständen und erörtern dabei alle mit dem Archiv zusammenhängenden Probleme. Über die vor Ort gewonnenen Erkenntnisse berichten sie dem zuständigen Staatsarchiv.