Geschichtlicher Überblick
Aus Indizien lässt sich erschließen, dass die Grafen von Henneberg für ihr Territorium um Coburg auf der Veste ein Urkundenarchiv unterhielten, das 1353 an die Wettiner überging. Diesem Archiv wurde ausgeschiedenes Schriftgut der in Coburg ansässigen landesherrlichen Behörden zugeführt, doch flossen wichtige Archivalien besonders nach 1485 in das Hauptarchiv der ernestinischen Wettiner nach Wittenberg wie auch in das Archiv in Weimar. Ansätze zu einer Archivorganisation (eine erste Inventarisierung fand schon am Ende des 15. Jahrhunderts statt) lassen sich erst unter Herzog Johann Casimir feststellen, der an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert eine personelle Zuständigkeit anordnete, Haussachen aus dem Kanzleiarchiv aussondern ließ, eine begrenzte Beständebereinigung mit dem Archiv in Weimar durchsetzte und die Verwaltung seiner Archive durch Verordnungen zu regeln suchte. Die über drei Lagerorte (Veste, Schloss Ehrenburg und Kanzlei) verstreuten Archivbestände erlitten nach 1638 (Erlöschen des ersten coburgischen Zweiges der Ernestiner) erneut Einbußen durch Abtransporte in die Residenzen der Regierungsnachfolger, bis in der Zeit eines neuerlich selbstständigen Fürstentums Sachsen-Coburg (1680-1699) durch den fürstlichen Archivar Dr. Georg Paul Hönn eine Stabilisierung erreicht werden konnte. Die politischen und wirtschaftlichen Umstände (1699 begannen langwierige Erbstreitigkeiten) ließen besondere Sorgfalt für die Archivverhältnisse in den nächsten hundert Jahren nicht zu. 1735 wurde Coburg Residenz des Fürstentums Sachsen-Coburg-Saalfeld. Seit 1826 war daneben auch Gotha Residenz der in Personalunion vereinigten Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha. Am Beginn des 19. Jahrhunderts wurde durch den besonders als Historiker der Henneberger bekannten Johann Adolph v. Schultes der Grund zum Ordnungszustand des Herzoglichen Haus- und Staatsarchivs gelegt, der durch den Geh. Archivrat Ludwig Hermann (1852-1867) dauernde Gestalt erhielt. Auf Grund des Hildburghäuser Erbteilungsvertrags von 1826 musste das Coburger Archiv noch 1875 Archivalien, die den südthüringischen Raum betrafen, in großem Umfang an das Thüringische Staatsarchiv Meiningen ausliefern, wobei die Ortspertinenz über die Abgabe entschied. Das Haus- und Staatsarchiv wurde 1919 unter der Bezeichnung "Coburger Landesarchiv" der Coburger Landesstiftung zur Verwaltung übergeben.
Nach der Vereinigung des Freistaates Coburg mit dem Freistaat Bayern (1. Juli 1920) wurde 1924 im Schloss Ehrenburg neben dem Landesarchiv eine dem Staatsarchiv Bamberg unterstehende Staatsarchivalienabteilung eingerichtet. Sie nahm das bei den staatlichen Behörden lagernde, zum Teil bis in das 15. Jahrhundert reichende Schriftgut auf, das nicht in das Herzogliche Haus- und Staatsarchiv gekommen war. Akten aus der staatlichen Kirchenhoheit und -aufsicht gelangten dagegen in das Landeskirchliche Archiv in Nürnberg. Nach der Übernahme der Verwaltung des Coburger Landesarchivs durch die Staatsarchivalienabteilung (1937) und der erstmaligen Zusammenführung aller Archivbestände (1938) im östlichen Schlossflügel wurde 1939 das selbstständige Staatsarchiv Coburg errichtet. Ihm gliederte man 1973 das Landesarchiv als in sich geschlossenen Bestand ein. Aufkommende Raumnot endete 1990 mit der Verlegung des Staatsarchivs in das für seine Zwecke um- und ausgebaute Zeughaus.