Organisation und Zuständigkeit
Das Staatsarchiv Coburg ist die für alle Fragen des Archivwesens in der Stadt und im Landkreis Coburg zuständige staatliche Fachbehörde. Der Archivsprengel umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt und des Landkreises Coburg in ihrem jeweiligen Umfang mit allen darin gelegenen staatlichen Behörden und Gerichten, auch soweit deren Zuständigkeit über das Gebiet des Landkreises hinausreicht (z.B. Landgericht, Staatsanwaltschaft, Finanzamt, Vermessungsamt, Arbeitsamt, Gewerbeaufsichtsamt). Die historische Zuständigkeit erstreckt sich auf das ehemalige Herzogtum Sachsen-Coburg und dessen Vorläufer (Neue Herrschaft der Grafen von Henneberg, sächsische Ortlande in Franken, Pflege Coburg, Fürstentum Coburg) bzw. auf den nach der Auflösung der Personalunion Sachsen-Coburg und Gotha 1919 entstandenen Freistaat Coburg bis zu seiner Eingliederung in den Freistaat Bayern 1920.
Das Staatsarchiv verwahrt derzeit (Stand: Dezember 2018) ca. 405.536 Archivalieneinheiten, darunter etwa 14.200 Urkunden, 10.500 Karten und Pläne sowie 14.000 Fotos und Bilder, im Gesamtumfang von rund 4.050 laufenden Metern (lfm).
Die Benützung des Archivs richtet sich nach der Benützungsordnung für die staatlichen Archive Bayerns vom 16. Januar 1990 in der jeweils gültigen Fassung (GVBl S. 6), in der auch die Benützungsgebühren geregelt sind.