Reichsherrschaften
Zu nennen sind die gefürstete Grafschaft Lobkowitz-Störnstein (mit Reichsherrschaft Waldthurn) und die Reichsherrschaften Breitenegg, Parsberg sowie Sulzbürg und Pyrbaum. Eine größere und verhältnismäßig geschlossene Überlieferung liegt lediglich für die gefürstete Grafschaft Lobkowitz-Störnstein vor (Bestand Lobkowitz-Störnstein, 1340 AE, 15,8 lfm, 16. – Anfang 19. Jh.). Ergänzt wird sie durch ca. 300 Akten der lobkowitzischen Zentralverwaltung, die wohl um oder nach 1806 von Wien an das Königreich Bayern extradiert wurden (Bestand Fürstliches Haus Lobkowitz, 2,8 lfm, 2. Hälfte 18. Jh.). Mehrere Lehenbücher, Lehenprotokolle und Lehenrechnungen über die den Fürsten Lobkowitz verliehenen so genannten Paulsdorfer Lehen befinden sich im Selekt Lehenbücher (Nr. 89ff., 17./18. Jh.) (siehe S. 37). Die unterbehördliche Überlieferung in den Beständen Oberamt Neustadt a. d. Waldnaab (3 AE, 0,2 lfm, 1797-1808), Renteinnahme Neustadt a. d. Waldnaab (1 AE, 0,2 lfm, 1742) und Herrschaft Waldthurn (34 AE, 1,2 lfm, 1376-1808) befindet sich z.T. erst im Aufbau. Die Herrschaft Parsberg, deren Reichsunmittelbarkeit von Pfalz-Neuburg angefochten wurde, bis sie 1792 von Kurfürst Karl Theodor käuflich erworben wurde, ist mit 105 Urkunden (1309–1791, früher im Bayerischen Hauptstaatsarchiv), 86 Akten (1,6 lfm, 16.–18. Jh.) und 100 Rechnungen (4,6 lfm, 18. Jh.) vertreten. Die Briefprotokolle befinden sich im Selekt Briefprotokolle (ab 1572) (siehe S. 37). Einen eigenen Bestand Herrschaft Parsberg-Lehenpropstamt bilden die Lehenbücher, Lehenprotokolle und Lehenakten über die von der Reichsherrschaft verliehenen so genannten Reicheneckischen Lehen (74 AE, 3,2 lfm, 15.–18. Jh.). Die Überlieferung der seit 1649 als Reichsstand anerkannten Herrschaft Breitenegg, die von 1635 bis 1724 im Besitz der Grafen von Tilly war und wie Parsberg 1792 von Kurfürst Karl Theodor käuflich erworben wurde, besteht aus einem schmalen Aktenbestand (26 Akten, 0,4 lfm, 16.–18. Jh.; 24 Rechnungen, 0,6 lfm, 17./18. Jh.). Die Briefprotokolle der Reichsherrschaft (ab 1624) befinden sich im Selekt Briefprotokolle (siehe S. 37). Die Urkunden wurden bei Anfall der Herrschaft ins Münchener Innere Archiv integriert und befinden sich deshalb im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (100 Urk. im dortigen Bestand „Kurbayern Urkunden“). Zwei kleine Bestände wurden für die Tillyschen Oberämter Holnstein (38 Akten, 0,6 lfm; 111 Kirchenrechnungen, 7,6 lfm) und Freystadt (3 Akten) gebildet. Bezüglich der Reichsherrschaften Sulzbürg und Pyrbaum kam es nach dem Erlöschen der Grafen von Wolfstein 1740 zu Differenzen zwischen dem Kurfürstentum Bayern und den wolfsteinischen Allodialerben, weshalb die beiden Reichsherrschaften nicht der Administration der Amberger Regierung, sondern als Kabinettsherrschaft unmittelbar der Münchener Hofkammer unterstellt wurden. Das die Landesgerechtsame betreffende Schriftgut wurde nach München gezogen, für das – soweit es kabinettsherrschaftlicher Provenienz ist – das Bayerische Hauptstaatsarchiv zuständig ist, das ebenfalls die ins kurfürstliche Innere Archiv integrierten Urkunden verwahrt (558 Urk. im Bestand „Kurbayern Urkunden“). Das Staatsarchiv besitzt nur das im Zuge von Behördenabgaben angefallene unterbehördliche Schriftgut der Pfleg- und Kastenämter Sulzbürg und Pyrbaum (derzeit 305 AE, 6,4 lfm, 16.–18. Jh.) sowie 16 Lehenbücher bzw. Lehenregister (15.–17. Jh.) der Grafen von Wolfstein (im Selekt Lehenbücher, siehe S. 37). Die Briefprotokolle der reichsherrschaftlichen Ämter setzen sowohl in Sulzbürg als auch in Pyrbaum 1751 ein (im Selekt Briefprotokolle, siehe S. 37). Aus der Überlieferung der Reichsherrschaft Sulzbürg stammen auch einzelne Akten der 1568 an Pfalz-Neuburg verkauften reichsunmittelbaren Herrschaft Ehrenfels des Geschlechts der Staufer von Ehrenfels, die in einem eigenen Bestand zusammengefasst wurden (zurzeit 5 Akten, 0,2 lfm, 1524–1571).