Fürstentum Pfalz-Neuburg
Während für das Pfalz-Neuburger Archiv und die Registraturen der Pfalz-Neuburger Zentralbehörden das Bayerische Hauptstaatsarchiv zuständig ist, beschränkt sich die Zuständigkeit des Staatsarchivs Amberg auf die nordgauischen Außenbehörden dieses Fürstentums. Deren Fonds werden im Staatsarchiv sukzessive wiederhergestellt. Unter ihnen war das Landrichteramt Burglengenfeld, das teilweise auch mittelbehördliche Funktionen besaß, das bedeutendste mit einer umfangreichen Überlieferung (ohne Briefprotokolle zurzeit 1587 Akten, 35 Bde.; 25 lfm, 16.–19. Jh.). Zur Registratur des Landrichteramts Burglengenfeld gehören auch Unterlagen aus der Burglengenfelder Kanzlei des Pfalzgrafen Philipp (bisher ermittelt 74 AE, 1529–1541). Teilweise mittelbehördliche Funktionen hatte auch das Forstmeisteramt auf dem Nordgau (zurzeit 59 AE, 1,8 lfm, 16.–18. Jh.). Als Unterbehörden sind die Richterämter Burglengenfeld, Hainsacker und Kallmünz, die Pflegämter Allersberg, Beratzhausen, Heideck, Hemau, Hilpoltstein, Laaber, Lupburg, Regenstauf, Schwandorf und Velburg (zurzeit 344 Akten, 92 Rechnungen; 16.–18. Jh.), die Kastenämter Burglengenfeld (zurzeit 324 Akten, 16.–18. Jh.; ca. 30 Sal- und Zinsbücher, Lager- und Vormerkungsbücher ab 1555; 340 Rechnungen ab 1434/35), Heideck, Hemau, Hilpoltstein und Regenstauf, das Forstmeisteramt Painten, die Steuer- und Ungeldämter Burglengenfeld, Hemau, Regenstauf und Schwandorf, die Zollämter Burglengenfeld, Etterzhausen, Regenstauf und Schwandorf, das Mautamt Hemau, die Superintendentur Velburg, das Geistliche Gefällamt Velburg, die Kirchenverwaltungen Burglengenfeld und Schwandorf sowie die Chorstiftsverwaltungen Heideck und Hilpoltstein zu nennen. Die Überlieferung dieser Unterbehörden ist höchst unterschiedlich und weist teilweise starke Lücken auf (Gesamtumfang zurzeit ca. 3900 AE, 93 lfm). Die Briefprotokolle dieser Ämter befinden sich im Selekt Briefprotokolle (siehe S. 37).