Fürstentum Pfalz-Sulzbach
Ein im Vergleich zu den Registraturen der Amberger Regierungsbehörden weniger glückliches Schicksal war den zentralbehördlichen Registraturen des 1615 aus vorangegangenen wiederholten Teilungen des Fürstentums Pfalz-Neuburg hervorgegangenen und 1656 mit landesfürstlicher Souveränität begabten Fürstentums Pfalz-Sulzbach bestimmt. Bereits 1791 wurden Regierung und Hofkammer in Sulzbach aufgehoben und mit der Amberger Regierung und Hofkammer vereinigt. Seitdem unterlagen die zentralbehördlichen Registraturen sowie die 1790 als „Archiv“ bezeichnete Geheime Registratur einem sich weit in das 19. Jahrhundert hinein fortsetzenden Auflösungsprozess. In dessen Folge wurde die Überlieferung dieses Fürstentums auf die Pertinenzbestände des heutigen Staatsarchivs Amberg und des Bayerischen Hauptstaatsarchivs in München aufgeteilt.
In den Jahren 1995 bis 2005 wurden im Staatsarchiv Amberg die Archivalien der Pfalz-Sulzbacher Zentralbehörden auf der Grundlage vorhandener Altrepertorien und Registraturordnungen vereinigt. Nach der endgültigen Festlegung auf Amberg als Standort der Pfalz-Sulzbacher zentral- und unterbehördlichen Bestände im Jahr 2001 erfolgten 2003 und 2010 umfassende Abgaben von 870 und 250 Archivalien der ehemaligen Geheimen Registratur durch das Bayerische Hauptstaatsarchiv.
Dieses zeitgenössisch als „Geheime Registratur“ bezeichnete Archiv des Fürstentums Pfalz-Sulzbach war Aufbewahrungsort für die zentralen Unterlagen in familiären, staatsrechtlichen und administrativen Angelegenheiten. Der bis zum Tod des letzten in Sulzbach residierenden Pfalzgrafen Johann Christian 1733 fortgeführte, in 79 Sektionen gegliederte Bestand umfasste ursprünglich ca. 3800 AE, von denen heute wieder 2790 AE zusammengeführt sind. Die nicht sehr zahlreichen Urkunden des Fürstentums, die ebenfalls Bestandteil der Geheimen Registratur waren, waren nach 1790 vom pfalz-neuburgischen Archivar Georg Gottfried Roth in Neuburg in das dortige Archiv eingeteilt worden und sind heute integraler Bestandteil des Pfalz-Neuburger Urkundenarchivs im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Große Teile der im Geheimen Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs verwahrt gewesenen Akten der Sektionen I, II, IV–IX und LXII über Angelegenheiten des fürstlichen Hauses sind 1944 verbrannt. Neben der Geheimen Registratur bestand 1700 bis 1733 eine kleine fürstliche Privatregistratur, Ad-manus-Registratur, mit Akten vor allem über die Verwaltung der fürstlichen Privatgüter (396 Akten). Eine eigene Registratur besaß der 1733 bis 1741 bestehende, der Regierung und Hofkammer in Sulzbach übergeordnete Obervormundschaftsrat für den späteren Kurfürsten Karl Theodor (232 Akten).
Die bei weitem umfangreichste Pfalz-Sulzbacher Registratur war die nach den fünf Ämtern des Fürstentums gegliederte so genannte Regierungsregistratur, die um 1656 zur Zeit der Erlangung der Souveränität des Fürstentums angelegt und über das Jahr 1791 hinaus bis etwa 1810 fortgeführt wurde (ab 1802 bzw. 1808 nur noch Akten des Amberger Hofgerichts bzw. Appellationsgerichts angereiht). Die erhaltenen Registraturrepertorien nennen für das Amt Sulzbach 20.000 AE (jetzt 4848 AE), für das Amt Weiden 5700 (ein Band des Altrepertoriums verloren, jetzt 1784 AE ), für das Amt Floß 3700 (jetzt 812 AE) und für das Amt Vohenstrauß 2450 (jetzt 518 AE). Für das Amt Pleystein, das erst 1764 zu Pfalz-Sulzbach kam, liegt kein zeitgenössisches Repertorium vor (96 AE).
Eine gesonderte Registratur besaß die um 1615 errichtete Sulzbacher Hofkammer, deren älterer Teil bis 1742 heraufreicht (so genannte Ältere Hofkammerregistratur). Sie war gegliedert nach den Ämtern Sulzbach, Weiden, Floß und Vohenstrauß. Die jetzt rekonstruierten Teilbestände enthalten 2827 (Amt Sulzbach), 1126 (Amt Weiden), 626 (Amt Floß) bzw. 373 Akten (Amt Vohenstrauß). Mit dem Ende der Älteren setzt die Jüngere Hofkammerregistratur ein, die 1791 nach Amberg transferiert und neben der dortigen Hofkammerregistratur aufgestellt wurde. Dieser Bestand wurde auf Grundlage einer im Aufbau der Älteren Hofkammerregistratur ähnlichen summarischen Übersicht von 1793 rekonstruiert (7600 Akten und Bände). Die nach einer Übersicht von 1799 nach den fünf Ämtern gegliederten Rechnungsteilbestände enthalten 6802 (Sulzbacher Rechnungen), 2207 (Pfalz-Sulzbach, Weidauische Rechnungen), 1877 (Pfalz-Sulzbach, Floßer Rechnungen), 1334 (Pfalz-Sulzbach, Vohenstraußer Rechnungen) und 599 Rechungsbände und Belege (Pfalz-Sulzbach, Pleysteiner Rechnungen) im Umfang von 218 lfm.
Mit Erlangung der Souveränität im Jahr 1656 wurde auch ein eigenes Oberstforstmeisteramt als zentrale Behörde für das Jagd- und Forstwesen in Pfalz-Sulzbach eingerichtet. Der nach den fünf Sulzbacher Ämtern gegliederte Bestand umfasst heute 896 Akten und Bände.
Zentralbehördliche Bestände kleineren Umfangs sind weiter das Lehenpropstamt (108 AE), die Generalkasse (32 Akten), die Hochofeninspektion (6 Akten), die Bergwerksdirektion (7 Akten und Bände), das Hofbauamt (3 Akten), das Siegelamt (8 Akten). Mit zu den zentralbehördlichen Beständen werden auch gezählt die Wittumsverwaltung der Pfalzgräfin Hedwig (9 Urkunden und Akten), Dokumente des kaiserlichen Feldmarschalls Pfalzgraf Philipp (9 Akten) sowie die Landschaft (2 Akten). Über den Verbleib des eigentlichen Landschaftsarchivs liegen keine Informationen vor.
Nach der Verlegung der Sulzbacher Regierung wurde 1791 für das Religionswesen in den bisherigen Sulzbacher Ämtern eigens die Simultaneische Religions- und Kirchendeputation eingerichtet, deren Bestand nach einem Verzeichnis von 1811 rekonstruiert wurde (Akten und Bände; Rechnungen).
Die zentralbehördlichen Bestände des Fürstentums Pfalz-Sulzbach, insbesondere die Geheime Registratur und die Regierung, beinhalten große Teile auch der zentralbehördlichen Registraturen der kurzlebigen pfalz-neuburgischen Deputatfürstentümer Pfalz-Sulzbach-Hilpoltstein (1582–1604), Pfalz-Vohenstrauß (1582–1597) und Pfalz-Hilpoltstein (1615–1644). Soweit diese nicht integrierte Bestandteile der Sulzbacher zentralbehördlichen Bestände sind, wurden für sie eigene kleine Fonds gebildet (Pfalz-Sulzbach-Hilpoltstein: 130 AE, Pfalz-Vohenstrauß: 72 AE, und Pfalz-Hilpoltstein: 136 AE).
Die zentralbehördliche Sulzbacher Überlieferung beträgt ca. 38.000 AE im Umfang von ca. 570 lfm.
An Unterbehörden sind die Landrichterämter Sulzbach (390 AE, 1481–1803) und Parkstein (181 AE, 1410–1803), das Landschreiberamt Sulzbach (40 AE, 1532-1742), die Pflegämter Floß (236 AE, 1518–1804), Pleystein (165 AE, 1421–1803), Vohenstrauß (259 AE, 1563–1803) und Weiden (76 AE, 1530–1803), die Richterämter Kohlberg (2 Akten, 1788–1793) und Mantel (1 Akt, 1793–1799), das Hofkastenamt Sulzbach (61 AE, 1568–1803), das Hauptzollamt Sulzbach (66 AE, 1557-1724), das Obersteuer- und Oberungeldamt Sulzbach (121 AE, 1584-1798), die Superintendenturen Sulzbach (15 Akten, 1570-1618) und Vohenstrauß (2 Akten, 1601-1622) und die Forstmeisterämter Floß (21 Akten1749-1810) und Mantel (168 Akten, 1687–1795) zu nennen. Mit der Verwaltung landesherrlicher Eigengüter waren die Administrationen Gaisheim (15 AE, 1692-1738), Großalbershof (mit Riglashof, 72 AE, 1555-1790), Rosenberg (mit Hammerphilippsburg und Lohe, 79 AE, 1494-1787), Königstein (35 AE, 1620-1742) sowie Plößberg (mit Wildenau, 13 AE, 1517-1803) betraut. Gesamtumfang der unterbehördlichen Überlieferung (ohne die Briefprotokolle im Selekt Briefprotokolle): 2018 AE, 23,8 lfm.
Klösterliche Überlieferung ist vom Salesianerinnenkloster Sulzbach (15 Urkunden ab 1753; 38 Akten, 0,8 lfm) sowie von den Kapuzinerhospizen Parkstein (1 Akt) und Vohenstrauß (2 Akten) vorhanden.