Landwirtschaftsbehörden
Zur staatlichen Förderung fachlicher Beratung der Landwirte wurden 1922 Landwirtschaftsstellen errichtet. Von diesen zumeist mit Landwirtschaftsschulen verbundenen und 1948 in Landwirtschaftsämter umbenannten Behörden liegt Schriftgut im Umfang von ca. 700 AE vor (Laufzeit 1923 - 2000). 2005 wurde diesen Ämtern die staatliche Forstverwaltung eingegliedert, später auch die Ernährungsberatung. Die Ämter fungieren derzeit unter der Bezeichnung Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Schriftgut der Landwirtschaftsschulen liegt derzeit noch nicht vor.
Von den Landwirtschaftsämtern wurden zumeist auch Akten der in den Jahren 1933 bis 1945 bestehenden Kreisbauernschaften des Reichsnährstandes (überliefert Ansbach, Gunzenhausen, Neustadt an der Aisch, Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber und Weißenburg i.Bay. mit ca. 2600 AE, 92 lfm, 1936–1945) und der Ernährungsämter A abgegeben; die Fonds der Ernährungsämter B und der Wirtschaftsämter stammen dagegen meist von den Landratsämtern. Während der Lebensmittelrationierung von 1939 bis 1950 oblag den Ernährungsämtern A die Lenkung und Erfassung der landwirtschaftlichen Produktion (vorhanden Nürnberg mit ca. 200 AE, 12,4 lfm, 1941–1950); die Ernährungsämtern B waren für die Verteilung derselben zuständig (vorhanden Erlangen, Gunzenhausen, Neustadt an der Aisch, Rothenburg ob der Tauber und Weißenburg i.Bay. mit ca. 500 AE, 22,6 lfm, 1939–1954). Aus der Abteilung Milch und Fett des Ernährungsamts Nürnberg entstand 1955 das Amt für landwirtschaftliche Marktordnung, Außenstelle Nürnberg (nur Vorakten; 181 AE, 2,1 lfm, 1937–1948).
Bereits mit dem Flurbereinigungsgesetz von 1866 kamen auf genossenschaftlicher Ebene zahlreiche Flurbereinigungen in Gang. Die dafür 1923 eingerichteten, direkt dem Landwirtschaftsministerium unterstellten Flurbereinigungsämter (1969 Flurbereinigungsdirektionen, 1992 Direktionen für ländliche Entwicklung mit erweiterten Aufgaben zugunsten des Umweltschutzes und der Dorferneuerung) Ansbach, Bamberg (Oberfranken), Krumbach (Schwaben) und Neuburg a.d. Donau haben bislang ca. 17000 Verfahrensakten übergeben (400 lfm, 1890–1990). Die Abgaben dieser Behörden erfolgen nicht nach dem Standortprinzip, sondern an jene Staatsarchive, in deren Sprengel die bereinigten Flurstücke sich befinden.