Forstbehörden
Die mittleren und unteren bayerischen Forst- und Jagdbehörden des 19. und 20. Jahrhunderts unterlagen zahlreichen Umbenennungen und organisatorischen Veränderungen. Für die Struktur der modernen Oberforstdirektionen (seit 1996 Forstdirektionen) ist charakteristisch, dass die Befugnisse der in Kurbayern 1804 gebildeten Forstinspektionen bei der Bildung der Kreisregierungen 1817 geteilt wurden. Innerdienstliche und betriebswirtschaftliche Funktionen wurden den Kammern der Finanzen, die Wahrnehmung der forstpolizeilichen Oberaufsicht hingegen den Kammern des Innern übertragen. 1885 entstanden bei den Finanzkammern der Regierungen eigene Forstabteilungen, die 1908 als Kammern der Forsten verselbständigt, 1935 als Forstkammern (Regierungsforstämter) mit eigenem Behördenstatus ausgestattet und 1956 definitiv in Oberforstdirektionen umbenannt wurden.
Der Bestand Regierung von Mittelfranken, Kammer der Forsten, enthält nur „Vorakten“ aus der Zeit vom 16. Jh. bis ca. 1825 (einschließlich Akten der Generalforstadministration; diese werden derzeit an das Bayerische Hauptstaatsarchiv abgegeben) und wird provenienzgemäß aufgelöst (ca. 2530 AE, 81,6 lfm); im Bestand Oberforstdirektion Ansbach sind über 8000 AE (220,6 lfm, Anfang 19. bis Ende 20. Jh.) vorhanden. Die Forstdirektion Mittelfranken wurde im Jahr 2000 aufgelöst und Teil der Forstdirektion Ober-Mittelfranken (Sitz: Bayreuth), die ihrerseits 2005 aufgehoben wurde; die danach erfolgte Abgabe von Akten ist noch in Bearbeitung. Aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert sind außerdem ca. 85 lfm an Forsteinrichtungswerken vorhanden.
In der Überlieferung der zahlreichen Forstämter, der unteren Forstbehörden für die Verwaltung der Staatswälder sowie für Beratung und Aufsicht über die nichtstaatlichen Waldungen, finden sich auch die Unterlagen der Forstreviere (bis 1885) und der sog. Forstämter älterer Ordnung (bis 1885), dann auch die Forstämter neuerer Ordnung. Mit der Auflösung der staatlichen Forstverwaltung und der Errichtung des Unternehmens Bayerische Staatsforsten gelangte seit 2005 umfangreiches Schriftgut der ehemaligen Forstämter in das Staatsarchiv; diese Akten sind zwar in einer Datenbank erschlossen, doch muss noch die Aufstellung nach Provenienzen erfolgen (bislang ca. 600 lfm).