7. Kirchen-, Schul- und Kulturverwaltung
Konsistorium: Ihm oblagen das landesherrliche Kirchenaufsichtsrecht sowie die Rechte des Landesherrn als summus episcopus in Kultus, Lehre und geistlicher Gerichtsbarkeit. Als Behörde wurde es 1593 in enger Abhängigkeit von der Landesregierung errichtet. Bei der Neuorganisation der Coburger Zentralbehörden 1802 hat man das Konsistorium aufgelöst und seine Aufgaben auf die Landesregierung übertragen. Ab 1808 wurde es als zweite Abteilung der Landesregierung wiedererrichtet, die von 1835 bis zu ihrer Aufhebung 1852 die Bezeichnung "Landesregierung als Konsistorium" führte. Umfang: 3721 AE, 59,8 lfm, 1495-1858.
Im 19. Jahrhundert bestanden im Herzogtum Coburg für die kirchliche Rechtsprechung (vor allem in Ehesachen), für die Schulaufsicht und für die Verwaltung auf der Ebene unterhalb des Konsistoriums die aus unterschiedlichen Wurzeln erwachsenen, jeweils für den Sprengel eines Justizamtes zuständigen Geistlichen Untergerichte Coburg, Neustadt, Rodach, Sonnefeld und Königsberg. Ihre Vorläufer waren die Verordneten in Ehesachen bzw. die Justizämter als Kirchenkommissionen. Bei der Verwaltungsreform von 1858 wurden die Geistlichen Untergerichte durch sechs Kirchen- und Schulämter (für die Städte Coburg, Neustadt, Rodach und Königsberg sowie für die Bezirke des Landratsamtes Coburg und Justizamtes Königsberg) ersetzt. Gesamtumfang (einschließlich Akten von Vorgänger- und Nachfolgebehörden): 1257 AE, 11,8 lfm, 1611-1880.
Für die Mitglieder des coburgischen Hofstaates und die Dienerschaft wurde 1765 eine eigene Hofpfarrei gegründet. Der größte Teil ihrer schriftlichen Überlieferung gelangte 1920 an das Dekanat Coburg bzw. an das Landeskirchliche Archiv in Nürnberg. Der Restbestand ist gegliedert in: Organisation und Verwaltung, Kirchliche Handlungen (zusammen 56 AE, 1,2 lfm, 1743-1918).
Von 1858 bis 1933 bestand eine Schullehrerwitwen- und Pensionskasse (59 AE, 0,8 lfm, 1854-1933). Zur Unterrichtung junger Handwerker wurde 1821 die Sonntagsschule Coburg eingerichtet (15 AE, 0,2 lfm, 1821-1890).
Ratsschule: Die seit dem 14. Jahrhundert nachweisbare Ratsschule wurde 1848 bei der Angliederung eines Progymnasiums an das Gymnasium Casimirianum in eine Bürgerschule umgewandelt. Umfang (25 AE, 0,4 lfm, 1689-1755).
Um jeweils kleine Fonds handelt es sich bei den folgenden Schularchiven: Herzogliche Baugewerksschule (1889-1916), Alexandrinenschule (1852-1977).