Einleitung
Das Fürstentum Aschaffenburg wurde 1814 dem Königreich Bayern im Austausch gegen Tirol und Vorarlberg zugesprochen. Unmittelbar danach erfolgte die Einteilung in Landgerichtssprengel. Diese Landgerichte hatten sowohl juristische als auch administrative Aufgaben. So entstand aus der Distriktsmairie Schweinheim das Landgericht (ä.O.) Schweinheim, das aber bereits im Oktober 1814 nach seinem Sitz in Aschaffenburg Landgericht (ä.O.) Aschaffenburg genannt wurde. Zu ihm gehörten folgende Orte:
Dettingen, Dörrmorsbach, Gailbach, Glattbach, Goldbach, Grünmorsbach, Haibach, Hösbach, Keilberg, Kleinostheim, Leider, Mainaschaff, Oberbessenbach, Obernau, Schweinheim, Stockstadt, Strassbessenbach, und Winzenhohl.
1828 wurde das Landgericht (ä.O.) Kaltenberg aufgelöst. Die Orte Eichenberg, Hohl-Johannesberg, Johannesberg, Reichenbach, Rückersbach, Sailauf, Steinbach, Unterafferbach und Wenighösbach wurden nun dem Landgericht (ä. O.) Aschaffenburg zugeordnet.
Um gleichmäßig verteilte Behördensprengel entstehen zu lassen, wurde 1858 das Landgericht (ä.O.) Schöllkrippen gegründet. Ihm wurden nun die vormals zum Landgericht (ä.O.) Aschaffenburg gehörenden Orte Eichenberg, Feldkahl und Rottenberg überschrieben. Außerdem übertrug man 1858 Dettingen, Hohl-Johannesberg, Reichenbach und Rückersbach dem Landgericht (ä.O.) Alzenau. Bei der bereits 1862 erfolgten großen Verwaltungsreform trennte man die juristischen und die administrativen Aufgaben der Landgerichte (ä.O.). Während die juristischen Aufgaben den neugebildeten Amtsgerichten zugeordnet wurden, übernahmen die Bezirksämter die Verwaltungsaufgaben. Natürlicherweise führte man eine große Anzahl der Verwaltungsakten, die noch beim Landgericht (ä.O.) gebildet waren, im Bezirksamt fort. Nur wirklich abgeschlossene Akten wurden bei der Wiederherstellung der Registratur des Landgerichts (ä.O.) dieser auch zugeführt, wobei einzelne Vorgänge auch getrennt wurden. Sogar zwei Akten, die bisher unter den Würzburger G-Akten archiviert waren, konnten dem Landgericht (ä.O.) Aschaffenburg zugeordnet werden. Dies sollte bei einer Benützung dieser Akten berücksichtigt werden.
Auffällig ist außerdem, dass die Überlieferung erst um 1830 einsetzt, bzw. relativ dürftig erscheint. Dies ist wohl auf Kriegsverluste sowohl im Staatsarchiv (vgl. oben G-Akten) als auch noch bei den Registraturen der Bezirksämter zurückzuführen.
Die verzeichneten Akten kamen mit den verschiedenen Abgaben der Landratsämter Aschaffenburg I und II, und den Abgaben des 1972 aufgelösten Landratsamtes Alzenau ins Staatsarchiv.
Würzburg im Oktober 2005
Barbara Hellmann, Archivamtfrau