Einleitung
Mit der Inbesitznahme des Hochstifts Regensburg durch Karl Theodor von Dalberg wurde am 1. Dezember 1802 mit dem Landeskommissariat zunächst eine provisorische Regierung eingesetzt, die sich aus Beamten der im Dalbergstaat vereinigten, ehemals reichsständischen geistlichen Institutionen und der Reichsstadt Regensburg zusammensetzte(1). Es sollte die "Administration aller Verwaltungs- und Kameralgegenstände" übernehmen(2), d. h. die Verwaltung sämtlicher Besitzungen und der ehemaligen hochstiftischen Einnahmen, die Oberaufsicht über die Kameralverwaltung der übrigen bisher mittelbaren und unmittelbaren Behörden führen sowie die Oberpolizeiaufsicht übernehmen. Außerdem sollte eine Steuerrektifikation in Angriff genommen werden. Die Justizverwaltung sollte hingegen bei den bisherigen Behörden verbleiben.
Mit dem Organisationspatent vom 18. Juli 1803(3) erfolgte für den gesamten Dalbergstaat eine Neuorganisation der Verwaltung. Im III. Abschnitt wird für das Fürstentum Regensburg ein Landesdirektorium errichtet, das unter Beibehaltung der personellen Besetzung das bisherige Landeskommissariat ablöste. Es sollte fortan "die Regierungsgeschäfte, die Cameralia, Jurisdictionalia, Lehenssachen und die Oberaufsicht über [das] Steuerwesen ... [der] ... mit dem Fürstenthum Regensburg vereinigten Reichsstifter und [der] ehemalige[n] Reichsstadt" besorgen. Für das Forstwesen war unter der Aufsicht des Landesdirektoriums ein eigener Forstkommissar vorgesehen.
Ergänzend legte dann das "Kurfürstl. Organisations-Rescript, das K. Landesdirektorium für das Fürstenthum Regensburg betreffend" vom 20. November 1803(4) die personelle Zusammensetzung des Landesdirektoriums fest und listete die 16 "Hauptgeschäfts-Fächer" seiner Zuständigkeit auf. Letztere wurden als Grundlage für die Sachgliederung des vorliegenden Repertoriums übernommen.
Nach dem Übergang des Fürstentums Regensburg im Mai 1810 zunächst an Frankreich und schließlich an das Königreich Bayern blieben die Verwaltungsbehörden des Fürstentums nach erfolgter Vereidigung der Beamten und Anbringung des bayerischen Staatswappens zunächst provisorisch bestehen, lediglich das bisherige Gouvernement an der Spitze wurde durch eine bayerische Hofkommission ersetzt(5). Aufgabe dieser bis zum 26. April 1811 in Regensburg tätigen Hofkommission war es u. a., die bestehenden Behörden des Fürstentums in die bayerische Verwaltung zu überführen(6). Nach Lage der im vorliegenden Bestand überlieferten Akten ist die Tätigkeit des Landesdirektoriums nach dem Übergang an Bayern noch bis ins Jahr 1811 hinein nachweisbar. Erst am 10. Mai 1811 wurde es dem im Herbst 1810 errichteten Generalkommissariat des Regenkreises eingegliedert(7).
Der vorliegende Bestand umfasst somit neben dem von November 1803 bis Mai 1810 existierenden Landesdirektorium des Fürstentums Regensburg auch die vorausgehenden Akten des seit Dezember 1802 bestehenden provisorischen Landeskommissariats. Eine Trennung erschien hier wegen der Kontinuität in Personalzusammensetzung und Aktenführung weder sinnvoll noch praktikabel. Aus demselben Grund wurden auch die wenigen bis 1811 reichenden Akten des königlich bayerischen Landesdirektoriums in Regensburg mit einbezogen, zumal es sich hier von Anfang an nur um eine zur "Abwicklung" des Fürstentums kurzzeitig existierende Übergangsbehörde handelt.
München, November 2013
Claudia Mannsbart
(1) Jasmin Sonntag, Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810 (= Rechtshistorische Reihe Bd. 436), Frankfurt am Main 2012, S. 56.
(2) Instruktion abgedruckt bei Sonntag a.a.O, S. 219-220.
(3) Abgedruckt bei Sonntag a.a.O., S. 201-205.
(4) Abgedruckt bei Sonntag a.a.O., S. 208-212.
(5) Konrad M. Färber, Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg Bd. 125 (1985), S. 429-452, hier S. 448-449; Sonntag, a.a.O., S. 184.
(6) Färber, a.a.O., S. 449.
(7) Konrad Färber, Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg 125 (1985), S. 429-452 (449).