Einleitung
1. Behördengeschichte des Landgerichts ä.O. Herzogenaurach
Das alte hochstiftisch-bambergische Amt Herzogenaurach kam in der Säkularisation zwar an das Kurfürstentum Bayern, wurde jedoch gemäß Haupt-, Landes-, Grenz- und Tauschvertrag vom 30. Juni 1803 zwischen dem Kurfürstentum Bayern und dem Königreich Preußen an Preußen überlassen. Es bildete dort - verstärkt durch die ehemals zum Domkapitel Bamberg gehörenden Obleiorte Dannberg, Hannberg, Hessdorf, Niederlindach, Obermembach und Röhrach - das preußische Kammer- und Justizamt Herzogenaurach.
Durch den Verkauf des Fürstentums Bayreuth an das Königreich Bayern (Vertrag vom 28.2.1810) kamen Justiz- und Kammeramt Herzogenaurach wieder an Bayern zurück und wurden als bayerische Ämter zunächst provisorisch weiter geführt. Die konkrete Einrichtung des bayerischen Landgerichts ä.O. Herzogenaurach erfolgte durch Verordnung vom 6. Januar 1812 (RBl 1812, S. 178). Zum Bereich des alten Kammer- und Justizamts kamen nun die links der Regnitz liegenden Steuerdistrikte Frauenaurach, Büchenbach, Möhrendorf, Thurn und Sintmann des ehemals preußischen Kammeramts Erlangen.
Das Landgericht Herzogenaurach war bis Ende 1837 der Regierung des Rezatkreises mit Hauptsitz in Ansbach unterstellt; erst seit dem 1.1. 1838 ressortierte es zur Regierung von Oberfranken in Bayreuth.
Zu Sprengelveränderungen kam es in dem als zu klein und vor allem als sehr heterogen empfundenen Landgericht Herzogenaurach immer wieder. Am 20.1.1813 wurde der Steuerdistrikt Weisendorf (mit Mitteldorf, Sintmann, Sintmannsbuch) an das Landgericht ä.O. Neustadt a.d. Aisch überwiesen; die vereinigten Orte Ober- und Unterheroldsbach kamen am 4.9.1819 zum Landgericht Forchheim. Eine größere Umorganisation erfolgte 1827 zwischen den Landgerichten Erlangen, Herzogenaurach und Neustadt a.d. Aisch. Während die Steuerdistrikte Frauenaurach und Möhrendorf an Erlangen kamen, wurden die großen Distrikte Weisendorf und Kairlindach wieder vom Landgericht Neustadt a.d. Aisch an jenes in Herzogenaurach überwiesen. Zum 16.9.1832 wurde der Ort Burgstall vom Landgericht Cadolzburg an jenes in Herzogenaurach übertragen. Im Zuge dieser Vergrößerungen wurde das Landgericht Herzogenaurach II. Klasse 1834 in ein solches I. Klasse ausgebaut. Auf Antrag erreichten 1836 noch die folgenden Orte ihre Umgruppierung aus dem alten Landgericht Markt Erlbach nach Herzogenaurach: Falkendorf, Münchaurach, Neundorf, Ober- und Unterreichenbach, Puschendorf, Höfen und Zweifelsheim.
An Patrimonialgerichten bestanden bereits aus preußischer Zeit im Bereich des Landgerichts ä.O. Herzogenaurach jene zu Neuhaus (von Crailsheim), Hemhofen (Winkler von Mohrenfels), Neuenbürg (Winkler von Mohrenfels/von Mannert), Oberndorf (von Lipps) und Weisendorf (von Guttenberg). Ihr Ende fanden diese Patrimonialgerichte durch das Gesetz vom 4. Juni 1848. Das Landgericht Herzogenaurach übernahm das Patrimonialamt Neuenbürg und die Patrimonialgerichte Hemhofen, Neuhaus, Thurn und Weisendorf.
Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 10.11.1861 und die Verordnung vom 24.2.1862 wurden die Verwaltungsaufgaben der Landgerichte von den Justizaufgaben getrennt und für die Verwaltung Bezirksämter, für die Justizpflege die Landgerichte m.O. (später: Amtsgerichte) gegründet. In deren Folge wurden nun die beiden Landgerichte ä.O. Herzogenaurach.und Höchstadt a.d. Aisch mit Wirkung zum 1. Juli 1862 zum Bezirksamt Höchstadt a.d. Aisch vereinigt (RBl 1862, S. 409)
Lit.: W. Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter und Gemeinden, S. 484 f.; H.H. Hofmann, HAB Franken, Rh. I, Heft 1: Höchstadt - Herzogenaurach, S. 100 ff.).
2. Hinweise zum Bestand und zur Benützung
Die im Findbuch aufgeführten 747 Nummern des Fonds Landgericht ä.O. Herzogenaurach wurden dem Bestand "Bezirksamt/Landratsamt Höchstadt a.d. Aisch" entnommen. Dieser bisher insgesamt 4690 Akten zählende Bestand gründete sich bislang auf das Repertorium K 10, das die Aktenabgaben dieser Behörde und seiner Nachfolgebehörde (LRA Erlangen-Höchstadt) seit 1873 bis 1999 sowie eine Abgabe des Straßen- und Flussbauamts Bamberg zusammenfasste.
Sämtliche in K 10 vorhandene Akten wurden 2008/2009 durch Archivobersekretär Diller nach Provenienzen analysiert und neu in der Datenbank FAUST elektronisch verzeichnet und erfasst. Die Betreuung, die abschließende Überprüfung und der Ausdruck des Findbuchs erfolgte durch Archivoberrat Dr. Rupprecht. Nur die vor dem 24. Juli 1862 abgeschlossenen Vorgänge wurden dem Bestand Landgericht ä.O. Herzogenaurach zugewiesen. In einigen Fällen wurden zu diesem Zweck Akten getrennt bzw. zu einem Akt vereinte Akten wieder auseinander gelegt. Die Titelbildung erfolgte in der Regel nah am ursprünglichen Aktenbetreff. Für die Gliederung des Bestands wurde der von der Regierung des Obermainkreises 1837 erlassene Aktenplan für die oberfränkischen Landgerichte zugrunde gelegt (Intelligenzblatt für den Obermainkreis 1837, Extra-Beilage Nr. 175). Die Gliederungstiefe wurde allerdings auf die Haupt- und Obergruppenebene beschränkt. Als weitere Sortierkriterien wurden das maßgebliche Ortsschlagwort, ggf. Personenschlagworte und schließlich die Laufzeit definiert. Mit der Fondsbildung ist vorerst keine Umlegung des Bestands am Fach verbunden, weshalb weiterhin die im Ausdruck genannten K 10 - Signaturen als Bestellsignaturen gelten.
Parallel zur Benützung heranzuziehen sind neben den Akten der Regierung von Oberfranken (bzw. deren Vorgänger) als Mittelbehörde die Akten des ebenfalls neu erstellten Findbuchs "Bezirksamt/Landratsamt Höchstadt a.d. Aisch (1862-1972)". Diese Behörde führte die Akten des Landgerichts als Vorgängerbehörde teilweise nahtlos fort. Für die Phase Nov. 1802 - Ende 1803 ist der Bestand Hochstift Bamberg, Amt Herzogenaurach zu benützen; für die Phase 1804 - 1811 die Fonds Justiz- und Kammeramt Herzogenaurach im Bestand Fürstentum Bayreuth. Die Akten adeliger Provenienzbildner wurden entnommen und in einen Auffangbestand "Adel, neuverz. Akten" überführt. Deren Verzeichnung ist aktuell nur digital abrufbar; dies gilt auch für versprengte Akten anderer staatlicher Provenienzbildner (Bezirksamts Staffelstein, Bezirksamt Teuschnitz) sowie die entnommenen vorbayerischen Akten. Entnommen und zur Abgabe an die Nachbararchive vorbereitet wurden 64 Akten. Davon gingen 14 Akten des Herrschaftsgerichts sowie der Gerichts- und Polizeibehörde Burghaslach der Grafen Castell an das Staatsarchiv Würzburg sowie insgesamt 50 Akten unterschiedlicher Provenienzbildner (u.a. Landgerichte ä.O. Neustadt a.d. Aisch und Markt Erlbach) an das Staatsarchiv Nürnberg. Die Entnahme der Akten wurde im Repertorium K 10, das zukünftig in die Reihe der Altrepertorien eingereiht wird, festgehalten.
Die Justizüberlieferung des Landgerichts ä.O. Herzogenaurach (sowie der darin aufgegangenen Patrimonial- bzw. Herrschaftsgerichte) befindet sich aktuell noch in der Überlieferung des Amtsgerichts Herzogenaurach (Repertorien K 116).
Die Bestellung erfolgt in folgender Weise:
Landgericht ä.O. Herzogenaurach, K 10 Nr. ..
Juni 2009
Diller / Dr. Rupprecht
Zum Bestand wurden drei Archivalien genommen, die bei Erschließungsarbeiten an der Justizüberlieferung des Landgerichts ä.O. Herzogenaurach im Bestand K 116 (Amtsgericht Herzogenaurach) aufgetaucht sind und Angelegenheiten der Forstpolizei betreffen (jetzt Landgericht ä.O. Herzogenaurach, K 10, Nr. 5219-5221).
März 2018
Dr. Haslauer