Einleitung
Die Rechnungsdeputation - oder eigentlich ausführlich "Rechnungsaufnahmsdeputation" - für das Fürstentum Regensburg richtete Dalberg am 17. April 1804 als ihm persönlich unterstellte Behörde für die Kassen- und Rechnungsprüfung ein. Diese Aufgabe wurde somit ab diesem Zeitpunkt dem bisher zuständigen Landesdirektorium entzogen(1).
Nach dem Übergang des Fürstentums Regensburg im Mai 1810 zunächst an Frankreich und schließlich an das Königreich Bayern blieben die Verwaltungsbehörden des Fürstentums nach erfolgter Vereidigung der Beamten und Anbringung des bayerischen Staatswappens zunächst provisorisch bestehen, lediglich das bisherige Gouvernement an der Spitze wurde durch eine bayerische Hofkommission ersetzt(2). Aufgabe dieser bis zum 26. April 1811 in Regensburg tätigen Hofkommission war es u. a., die bestehenden Behörden des Fürstentums in die bayerische Verwaltung zu überführen(3). Die Rechnungsdeputation hat nach dem hier vorliegenden Bestand mindestens bis Ende Februar 1811 als "königlich provisorische Rechnungs-Aufnahms-Deputation" weiterbestanden(4), ehe ihre Aufgaben sukzessive von den einschlägigen bayerischen Behörden (Rentämter, Generalkreiskommissariate, Oberster Rechnungshof) übernommen wurden.
Der vorliegende Bestand umfasst neben einigen wenigen Revisionsakten in der Hauptsache Serien von Kirchen- und Bruderschaftsrechnungen aus der Zeit von 1804 bis 1810/11, wobei auffällt, dass die meisten Pfarreien von Priestern des ehemaligen Reichsstifts St. Emmeram versehen wurden und diesem teilweise bereits vor dem Übergang an das Fürstentum Regensburg inkorporiert waren. Die Rechnungslegung erfolgte ab 1807/08 durch den Beamten der ehemals zum Reichsstift Obermünster gehörigen Hofmark Obertraubling, Lic. Andreas Miny, der diese Funktion sowie die gesamte Registratur des ehemaligen Reichsstifts Obermünster wohl 1807 nach dem Tod des bisherigen Hofmarksbeamten Promoli übernommen hatte(5). Aus dieser Zeit der Übernahme liegen auch einige Revisionsakten zu Kirchen- und Amtsrechnungen vor(6). Die Rechnungen tragen außerdem Revisionsvermerke eines Rechnungskommissars Eisenhofer aus dem Jahr 1817, bei dem es sich vermutlich um den bei der Regierung des Regenskreises tätigen Rechnungskommissar Ferdinand Eisenhofer handelt(7). Dennoch wurde - schon wegen des zwischen Rechnungslegung und Revision gelegenen Zeitintervalls - entschieden, die Rechnungen nicht der abschließend revidierenden Stelle zuzuweisen sondern der fürstprimatischen Rechnungsdeputation, der die rechnungslegenden Stellen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung verpflichtet waren.
München, August 2013
Claudia Mannsbart
(1) Jürgen Nemitz, Die direkten Steuern der Stadt Regensburg (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte Bd. 125), München 2000, S. 548; Jasmin Sonntag, Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810 (= Rechtshistorische Reihe Bd. 436), Frankfurt am Main 2012, S. 114.
(2) Konrad M. Färber, Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg Bd. 125 (1985), S. 429-452, hier S. 448-449; Sonntag, a.a.O., S. 184).
(3) Färber, a.a.O., S. 449.
(4) vgl. Fürstentum Regensburg Rechnungsdeputation 85; nach Fürstentum Regensburg Hauptrentamt 18 sogar bis Dezember 1811.
(5) vgl. Fürstentum Regensburg Rechnungsdeputation 81 u. Fürstentum Regensburg Landesdirektorium 112.
(6) vgl. Fürstentum Regensburg Rechnungsdeputation 78, 80, 81, 82.
(7) Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Bayern, München 1819, S. 332.