Einleitung
Der Pfalz-Sulzbacher Obervormundschaftsrat für Karl Theodor (1733 - 1742)
Der Obervormundschaftsrat führte für den unmündigen Prinzen Karl Theodor, später Kurfürst von der Pfalz und Bayern, die Regierungsgeschäfte im Fürstentum Pfalz-Sulzbach. Dem Obervormundschaftsrat waren in dieser Zeit auch Regierung und Hofkammer in Sulzbach unterstellt.
Am 20.7.1733 starb der letzte in Sulzbach regierende Pfalzgraf Johann Christian im Alter von 33 Jahren. Sein einziger Sohn, der spätere Kurfürst Karl Theodor, wurde unter der Vormundschaft Karls III. Philipp von der Pfalz am Kurpfälzer Hof zu Mannheim erzogen.
Zur Ausübung der obersten Regierungsgewalt im Fürstentum Pfalz-Sulzbach wurde ein Obervormundschaftsrat errichtet, dem die beiden Geheimen Räte Maximilian Damian von Schall und Johann Georg von Korb angehörten. Zudem wurde der erste Vormundschaftsrat von Schall am 30.12.1733 zum Statthalter ernannt. Neben diesen beiden Räten waren beim Obervormundschaftsrat noch der Generalkassier Bach, der Geheime Sekretär Klein und der Geheime Kanzlist Krieger beschäftigt.
Zur Festlegung der Kompetenzen dieses Kollegiums wurden die Regierung Sulzbach und die übrigen Behörden gegenüber den beiden Obervormundschaftsräten "angewiesen", mit der Bekräftigung, deren Verfügungen die gebührende Folge zu leisten. Damit besaß das Herzogtum Pfalz-Sulzbach in den folgenden Jahre einen dreistufigen Behördenaufbau, der von dem Obervormundschaftsrat über Regierung bzw. Hofkammer bis zu den unterbehördlichen Landrichter-, Pfleg- und Kastenämtern reichte.
Die Tätigkeit des Obervormundschaftsrats endete mit dem Tod des Statthalters von Schall zu Beginn des Jahres 1741. In der Folge gingen die Kompetenzen des Vormundschaftsrats auf die Regierung Sulzbach über. Am 21.2.1742 übertrug dann Kurfürst Karl III. Philipp die Regierungsgewalt im Fürstentum Pfalz-Sulzbach vorzeitig an den noch nicht volljährigen Pfalzgrafen Karl Theodor.
Die beim Obervormundschaftsrat angefallenen Akten gelangten in den folgenden Jahren in die Obhut der Pfalz-Sulzbacher Geheimen Registratur, wo sie 1790 einen Großteil der "weiter in dem geheimen Archiv vorhandenen Akten" ausmachen.
Auch wenn ein Aktenverzeichnis oder ein Altrepertorium nicht vorhanden ist, lässt sich anhand der einheitlichen Umschläge und Deckblätter eine gesonderte Aktenführung und Registratur des Obervormundschaftsrats erkennen. Auf den meist blauen Aktendeckblättern ist oberhalb des Betreffs eine Rubrik ausgeworfen, die Hinweis auf die ursprüngliche Registratureinteilung gibt.
Unter Berücksichtigung dieser Registraturmerkmale wurde im Jahr 2003 der Bestand "Obervormundschaftsrat" in einer der ursprünglichen Gliederung sehr nahe kommenden Ordnung wiederhergestellt.
Amberg, März 2004
Jochen Rösel
- 1. Obervormundschaftliche Verordnungen
- 2. Differenz- und Grenzakten
- 3. Reichssachen
- 4. Kriegsakten
- 5. Lehenakten
- 6. Prozess- und Justizakten
- 7. Schuld- und Vorlehensakten
- 8. Versteigerungsakten
- 9. Kameralakten
- 10. Rechnungsakten
- 11. Dienstkonferierungsakten
- 12. Dienst- und Besoldungsakten
- 13. Dienst- und Prädikatsakten
- 14. Dienstexpektanzakten
- 15. Katholisch-geistliche Akten
- 16. Lutherisch-geistliche Akten
- 17. Sulzbacher Akten
- 18. Sulzbacher Religionsakten
- 19. Sulzbacher Landschreiberamtsakten
- 20. Hofkastenamtsakten
- 21. Königsteiner Akten
- 22. Weidauische Akten
- 23. Weidauische Religionsakten
- 24. Flosser Akten
- 26. Pleysteiner Akten
- 27. Miscellanea
- 28. Gnadenakten
- 29. Standeserhöhungen