Einleitung
Behördengeschichte
Mit der Aufhebung der Klöster im Kurfürstentum Bayern waren ab 1802 mehrere, teils kurzlebige Behörden bzw. Deputationen der Landesdirektion befasst(1).
So wurde zunächst am 25. Januar 1802 eine „Spezialkommission in Klostersachen“ gegründet, die sich, beginnend mit Franziskanern und Kapuzinern, mit der Inventarisierung des Vermögensstandes und der anschließenden Aufhebung der nicht-ständischen Männer- und Frauenklöster in den „heroberen Staaten“ sowie der oberpfälzischen Abteien befassen sollte(2). Ab Februar 1802 begannen in den betroffenen Klöstern in den Provinzen Baiern, Neuburg und Oberpfalz sog. „Lokalkommissare“, häufig der Landrichter vor Ort oder ein sonstiger Beamter aus der näheren Umgebung, mit der Inventarisierung des Vermögens und der anschließenden Aufhebung. Zu Sonderregelungen kam es bezüglich des Franziskanerklosters in Freising sowie des Franziskaner- und des Kapuzinerklosters Passau. Diese waren nicht Teil des Kurfürstentums Bayern sondern der bis zu ihrer Mediatisierung reichsunmittelbaren Hochstifte Freising und Passau, für deren Aufhebung eigentlich jeweils ein eigenes Generalkommissariat zuständig war. Dennoch beauftragte das Gesamtministerium im Hinblick auf eine einheitliche Behandlung der Bettelorden die Spezialkommission auch mit der Aufhebung dieser drei Klöster(3). Zum Jahreswechsel 1803/1804 wurden die Geschäfte der Spezialkommission auf die Landesdirektionen in Amberg, Neuburg, Ulm und München übertragen. In München wurde bei der Landesdirektion von Bayern ein eigenes „Klosterbureau“ eingerichtet, das die Aufgaben der Spezialkommission bezüglich der in der Provinz Baiern gelegenen nicht-ständischen Klöster übernahm, und gleichzeitig die Spezialkommission in Klostersachen aufgelöst(4). Bereits im Mai 1805 stellte das Klosterbureau seine Tätigkeit als eigener Separat der Landesdirektion ein, weiterhin anfallende Arbeiten wurden von den „regulären“ Deputationen der Landesdirektion in Bayern(5), d.h. dem Generallandeskommissariat als Provinzial-Etats-Curatel sowie der zweiten (Religions- und Kirchenpolizei) und dritten (staatswirtschaflichen) Deputation, übernommen.
Getrennt davon ist zunächst die Behandlung der ständischen Klöster in der Provinz Baiern zu sehen, für deren Inventarisierung im November 1802 und anschließende Aufhebung ab März 1803 bei der Generallandesdirektion ein „Separat in Klostersachen“, auch „Landesdirektion in ständischen Klostersachen“, zuständig war(6), der ebenfalls Lokalkommissare in die Klöster entsandte. Analog zur Spezialkommission in Klostersachen brach die Tätigkeit des Klosterseparats als eigene Abteilung der Landesdirektion im September 1805 plötzlich ab und ging auch hier auf das Generallandeskommissariat als Provinzial-Etats-Curatel bzw. die zweite und dritte Deputation der Landesdirektion über. Die bis zu diesem Zeitpunkt bei der behördlichen Zuständigkeit immer deutlich erkennbare Unterscheidung zwischen ständischen und nicht-ständischen Klöstern endete also im September 1805 ganz offensichtlich. Eine offizielle Auflösung wie bei der Spezialkommission in Klostersachen konnte bisher allerdings weder für das nicht-ständische Klosterbureau noch für den ständischen Klosterseparat ermittelt werden.
Erst im Januar 1808 wurde mit der Spezialklosterkommission wieder eine eigene Behörde errichtet für all jene Fälle, „welche das ständische oder nicht ständische Klosterwesen fürs Vergangene oder Gegenwärtige betreffen“(7). Aufgabenschwerpunkt war dabei die Revision der Administrations- und Lokalkommissionsrechnungen und -akten, die Herstellung von Spezial-Vermögensetats für jedes einzelne Kloster und einer Gesamtübersicht über das aquirierte Vermögen sowie die Abwicklung der „sehr vielen Retardaten aus der plötzlich abgebrochenen Geschäftsführung des ständischen Kloster Separats“(8). Ende Dezember erfuhr der Wirkungskreis der Spezialklosterkommission eine starke Einschränkung(9). Während die laufenden Geschäfte auf die Kreis-Finanzdirektionen und die Liquidation der Kapitalien auf die Staatsschuldentilgungskommission übertragen wurden, verblieb bei der Spezialklosterkommission nur die Rechnungsrevision. Diese letzte Aufgabe wurde im November 1814 dem Obersten Rechnungshof übertragen, wodurch die Spezialklosterkommission faktisch zu existieren aufhörte(10).
Bestandsgeschichte
Zu Beginn der Ordnungsarbeiten am nun vorliegenden Bestand Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen im Jahr 2002 lautete die Aufgabenstellung zunächst, die auf diverse Pertinenzbestände verteilten Akten des mit der Aufhebung der ständischen Klöster befassten Klosterseparats in München wiederherzustellen als Ergänzung der zu diesem Zeitpunkt von Dr. Monika Franz schon fast abgeschlossenen Verzeichnung der Lokalkommissionen für die ständischen Klöster. Wegen der häufigen Benützung der einschlägigen Akten sollte bezüglich der Verzeichnungsqualität eine deutliche Verbesserung erreicht werden. Schon bei den Recherchen zur Behördengeschichte und der ersten Sichtung des Mischbestandes Klosterliteralien Faszikel („KL Fasz.“), stellte sich heraus, dass die ausschließliche Verzeichnung der Provenienz „Klosterseparat“ für die Zeit von 1802 bis 1805 wegen einer Vielzahl nicht abgeschlossener Vorgänge zwangsläufig sehr lückenhaft bleiben musste. Zudem würde später bei der Verzeichnung der Spezialklosterkommission (1808-1814) auf Grund zahlreicher sehr ähnlicher oder sogar identischer Aktentitel doppelte Arbeit entstehen. Wollte man aber die Spezialklosterkommission mit einbeziehen, musste dies auch für die nicht-ständische Spezialkommission in Klostersachen bzw. das Klosterbureau gelten, da die Spezialklosterkommission ja sowohl ständische als auch nicht-ständische Klöster behandelte. Auch die jeweiligen Lokalkommissionen sollten am Ende als von den Münchner Behörden abhängige Kommissionen in den Bestand eingegliedert werden. Vorgänge des Generallandeskommissariats bzw. der Landesdirektion von Bayern zwischen 1805 und 1808, die bis 1805 in die Zuständigkeit von Klosterseparat oder Klosterbureau gefallen wären, sollten immer dann mit zum Bestand genommen werden, wenn sie entweder nach 1808 wieder in die Zuständigkeit der Spezialklosterkommission gehört hätten oder eindeutige Registraturvermerke der Spezialklosterkommission aufwiesen. Für die Zusammenfassung der genannten, mit der Säkularisation befassten Behörden sprach auch, dass deren Akten in der Form, wie sie nun in diesem Bestand vorliegen, tatsächlich auch in der Registratur der Spezialklosterkommission vereinigt waren.
Am einfachsten stellte sich die Überlieferung des ausschließlich für die Provinz Baiern zuständigen Klosterseparats dar, dessen Akten 1805 geschlossen in die Registratur der Landesdirektion von Bayern, auch „Altbayerische Provinzialregistratur“, übergegangen sein dürften, wo sie in den folgenden Jahren durch einzelne Vorgänge des Generallandeskommissariats als Provinzial-Etats-Curatel und der Landesdirektion angereichert wurden. Bei Errichtung der Spezialklosterkommission 1808 wurden diese Akten wiederum geschlossen von deren Registratur übernommen, geordnet und teilweise äußerst detailliert verzeichnet(11). Selbst fehlende Kommissionsakten forderte man systematisch ein(12). Als die Spezialklosterkommission zu Beginn des Jahres 1813 den Großteil ihrer Aufgaben an die Kreis-Finanzdirektionen abgab, regelte eine ausführliche Instruktion vom 1. Januar 1813(13), wie mit den einschlägigen Akten zu verfahren war. Demnach waren zwar die bei der Spezialklosterkommission selbst erwachsenen Akten an die Finanzdirektionen abzugeben, wobei für jedes Kloster ein eigenes Abgabeverzeichnis erstellt werden musste, die Separatsakten sollten jedoch ausdrücklich in der Registratur der Spezialklosterkommission zurückbleiben und von dem dortigen Registrator Schmid(14) weiter geordnet und verzeichnet werden. Bei Aufhebung der Spezialklosterkommission im Jahr 1814 übernahm der Oberste Rechnungshof die Revision der bis dahin unbearbeitet gebliebenen Rechnungen. In diesem Zusammenhang dürften die ebenfalls für viele ständische Klöster erhaltenen Verzeichnisse der „Local-Comissions- und Administrations-Rechnungen samt Revisions-Acten“ als Abgabelisten entstanden sein(15). Die Akten des Klosterseparats wurden wohl auch diesmal nicht mit übergeben, sondern sind vermutlich zurück in die Altbayerische Provinzialregistratur gelangt, die 1814 in „Reichsarchiv-Conservatorium im Alten Hof zu München“ umbenannt und somit zum Vorgänger des heutigen Staatsarchivs München wurde(16). Dort teilte man die Akten auf die aus der Hofkammerregistratur hervorgegangenen Faszikelbestände auf, die sich seit 1978 im Bayerischen Hauptstaatsarchiv befinden: den Großteil der Akten des Klosterseparats ordnete man den Klosterliteralien („KL Fasz.“) zu. Unterlagen über die Klosterpfarreien wurden vorzugsweise in die Gerichtsliteralien („GL Fasz.“) eingeteilt, Sammelakten, die sich auf mehrere Klöster gleichzeitig bezogen, in die Generalregistratur („GR Fasz.“) und Akten zu Organisation und Personal des Klosterseparats in die Hofamtsregistratur I („HR I Fasz.“).
Schwieriger stellte sich die Überlieferungslage bei der Spezialkommission in Klostersachen dar, waren deren Akten doch schon Anfang 1804 auf die Landesdirektionen in Amberg, München (Klosterbureau), Neuburg und Ulm aufgeteilt worden(17). Soweit die Akten in München verblieben, teilten sie im Wesentlichen das Schicksal der Unterlagen aus dem Klosterseparat, d.h. sie gelangten von der Altbayerischen Provinzialregistratur zunächst in die Spezialklosterkommission, wo sie allerdings wesentlich summarischer verzeichnet wurden(18), dann in das Archivkonservatorium München. Dort wurden sie hauptsächlich in die Gerichtsliteralien eingearbeitet. Die 1804 an die Landesdirektionen Amberg, Neuburg und Ulm übersandten Akten müssten über die Generalkreiskommissariate bzw. Kreisregierungen in die Staatsarchive Amberg und Augsburg gelangt sein. Bei diesen Akten war grundsätzlich zu unterscheiden, ob sie 1804 bei den Landesdirektionen weitergeführt wurden und damit ihre Provenienz geändert haben oder ob sie bei der Abgabe bereits abgeschlossen und somit in den vorliegenden Bestand einzuarbeiten waren. Tatsächlich enthielt eine Abgabe des Staatsarchivs Amberg an das Bayerische Hauptstaatsarchiv aus dem Jahr 2000 eine ganze Reihe von Akten der Provenienz Spezialkommission in Klostersachen über die Aufhebung der oberpfälzischen Abteien und von Bettelordensklöstern in der Provinz Oberpfalz sowie der heute zum Regierungsbezirk Oberpfalz gehörigen Teile der ehemaligen Provinz Neuburg. Eine entsprechene Abgabe des Staatsarchivs Augsburg steht noch aus(19).
Als recht lückenhaft erwies sich die Überlieferung der nicht-ständischen Lokalkommissionen, was dadurch zu erklären sein dürfte, dass diese im Schriftverkehr in der Regel nicht wie ihre Kollegen bei den ständischen Klöstern als Lokalkommissare angesprochen wurden, sondern in ihrer jeweiligen Amtsfunktion, etwa als Landrichter oder Rentbeamter. In dieser Funktion waren sie aber auch nach Beendigung der eigentlichen Lokalkommission weiterhin für anfallende Arbeiten zuständig, wie das Einziehen von Abgaben oder Kaufschillingen oder auch die Administration eventuell weiterbestehender Zentralkonvente. Die Akten wurden daher wohl häufig einfach fortgeführt und müssten jetzt in dem für die jeweilige Behörde zuständigen Staatsarchiv zu finden sein.
Am schwierigsten erwies sich die Überlieferungslage der Spezialklosterkommission (1808-1814). Der Großteil von deren Akten war bereits 1813 auf die Finanzdirektionen bei denjenigen Kreisregierungen verteilt worden, in deren Sprengel das betroffene Kloster lag. Über die Kreisregierungen müssten diese Akten dann an die zuständigen Staatsarchive Amberg, Augsburg, Landshut und München extradiert worden sein. Der regional nicht zuteilbare Rest dürfte ebenso wie die 1814 bereits abgeschlossenen Akten zur Rechnungsrevision direkt über die Altbayerische Provinzialregistratur in das Archivkonservatorium München gelangt sein. Erwartungsgemäß enthielten daher verschiedene Abgaben aus den Staatsarchiven Amberg und Landshut etwa 200 solcher Akten. Die weitaus größte Zahl fand sich in den Mischbeständen Klosterliteralien Faszikel und Generalregistratur Faszikel. Vergleicht man die für fast jedes ständische Kloster überlieferten Abgabelisten von 1813 mit den im vorliegenden Bestand enthaltenen Akten der Spezialklosterkommission, stellt man fest, dass die Überlieferung für die niederbayerischen Klöster nahezu vollständig wiederhergestellt werden konnte. Erstaunlich ist zunächst, dass die meisten dieser 1813 nachweislich an die Finanzdirektionen ausgehändigten Akten nicht in den Abgaben aus Landshut, sondern in den Mischbeständen aus dem Staatsarchiv München, v.a. in den Klosterliteralien, überliefert waren. Zweitens ist festzuhalten, dass die an Kreis-Finanzdirektionen abgegebenen Akten der oberbayerischen Klöster zu einem erheblichen Teil (noch) nicht wiederaufgefunden werden konnten.
Relativ leicht erklärt werden kann das Vorhandensein der Akten zu den niederbayerischen Klöstern in den Klosterliteralien, zieht man das Altrepertorium dieses Bestandes(20) zu Rate. Dort findet sich auf den Seiten 635 bis 656 ein „Verzeichnis der im Jahre 1876 vom k. Kreisarchiv Landshut an das k. Kreisarchiv München abgegebenen Klosteraufhebungsakten“. Dieses enthält 237 Aktenbetreffe, die nahezu identisch aus den Abgabeverzeichnissen von 1813 übernommen sind(21). Im Jahr 1884 wurden sie an der sachlich passenden Stelle in die Klosterliteralien und die Gerichtsliteralien eingearbeitet(22). Schwieriger zu erklären ist der Verbleib der Akten zu den oberbayerischen Klöstern, von denen eigentlich zu erwarten gewesen wäre, dass sie nach der Abgabe durch die Regierungsfinanzkammer ebenfalls in die Mischbestände, also v.a. die Klosterliteralien, eingearbeitet worden wären. Einen kleinen Hinweis gibt hier eventuell ein Bericht des Archivkonservatoriums München an das Allgemeine Reichsarchiv vom 21. August 1875(23), in dem beklagt wird, die kgl. Kreisregierung von Oberbayern, Kammer der Finanzen, habe bisher nur Unterlagen abgegeben, die entweder unwichtig seien oder nur mehr äußerst selten benötigt würden. Namentlich werden in diesem Zusammenhang auch Klosteraufhebungsakten genannt, die sich bereits im Archiv befunden hätten, dann aber an die Regierung ausgeliehen und den dortigen Akten als Beilagen beigeordnet worden wären. Möglicherweise wurden die fraglichen Akten der Spezialklosterkommission also erst viel später an das Archiv extradiert und dann nicht mehr in die Mischbestände eingearbeitet, sondern bei den Akten der Regierung von Oberbayern belassen. Tatsächlich konnten bei der im Jahr 2013 durchgeführten Analyse des Bestandes Regierungsfinanzkammer im Staatsarchiv München 204 Akten der Spezialklosterkommission ermittelt werden, von denen 177 dem hier vorliegenden Bestand einverleibt wurden. Die restlichen 27 Akten waren tatsächlich von der Finanzdirektion fortgeführt und daher im Staatsarchiv belassen worden. Ungeklärt bleibt allerdings nach wie vor der Verbleib von ca. 350 weitern Akten zu oberbayerischen Klöstern. Ein Teil könnte eventuell noch im Bestand Regierungsakten des Staatsarchivs München enthalten sein, der jedoch bezüglich der darin verborgenen Provenienzen noch nicht analysiert ist. Denkbar wäre grundsätzlich auch, dass sie irgendwann vernichtet wurden. So konnte bei der Analyse der Regierungsfinanzkammer beobachtet werden, dass immer wieder unter ein und derselben Signatur Akten sowohl der Spezialklosterkommission als auch der Finanzdirektion mit sehr ähnlichem oder sogar identischem Betreff vorhanden waren, eben die jeweilige Gegenkorrespondenz. Teils waren die beiden korrespondierenden Akten Blatt für Blatt ineinander sortiert worden, teils hatte man nur zwei getrennte Aktenhefte in einem Umschlag zusammengelegt(24). Dass hier entweder bereits in der Registratur der Regierungsfinanzkammer oder später im Archivkonservatorium eine Kassation dieser "Doppelüberlieferung" vorgenommen wurde, erscheint durchaus vorstellbar.
In das vorliegende Repertorium wurden die fehlenden Akten nach den Abgabeverzeichnissen von 1813 aufgenommen und mit dem Vermerk "FEHLT" versehen. Ob einige davon bei der noch ausstehenden Analyse des Bestandes Regierunsakten im Staatsarchiv München ermittelt werden können, bleibt abzuwarten.
Der Vollständigkeit halber sei außerdem noch auf zwei Bestände des Allgemeinen Reichsarchivs, des Vorgängers des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, verwiesen, aus denen ebenfalls Akten entnommen wurden, wenn auch in erheblich geringerem Umfang. So enthielt der Bestand „Klosterliteralien + [Name des Klosters]“ eine Reihe von Bibliotheksverzeichnissen, die zumeist von einem Konventualen des Klosters im Auftrag der Lokalkommission gefertigt und dann zum Klosterseparat eingesandt worden waren. Die sog. „Dekretensammlung“ im Bestand „Staatsverwaltung“ enthielt zahlreiche kurfürstliche Reskripte, v.a. in Pensionsangelegenheiten und zur Verwertung von Klosterrealitäten, die jeweils als Einzelschriftstück aus dem Aktenzusammenhang herausgelöst worden waren. In den zugehörigen Akten fand sich in der Regel ein Entnahmevermerk, so dass die Zuordnung in den allermeisten Fällen problemlos möglich war.
Die aus konservatorischen Gründen an den Beginn des Bestandes gestellten Protokollserien waren allesamt im Bestand Innenministerium überliefert.
Bestandsaufbau und -gliederung
Zu Beginn der Ordnungsarbeiten war zwar entschieden worden, Spezialkommission in Klostersachen, Klosterseparat und Spezialklosterkommission sowie die zugehörigen Lokalkommissionen zu einem einzigen Bestand zusammenzufassen, wie dies in der Registratur der Spezialklosterkommission ja schon geschehen war. Dennoch sollten die einzelnen Behördenregistraturen in der inneren Gliederung des Bestands sichtbar bleiben. Aus diesem Grund ist in jeder Sachgruppe auf einer Gliederungsebene zwischen diesen Behörden unterschieden.
Am Anfang des Bestands finden sich zunächst die Amtsbücher. Dabei handelt es sich allerdings nur um solche Amtsbücher, die als Serien erhalten sind. Einzeln überlieferte Amtsbücher wurden beim jeweiligen Aktenzusammenhang belassen. So kann sich etwa die Rechnung des Lokalkommissars entweder als Rapular im Abschnitt der jeweiligen Lokalkommission finden oder in Form einer Reinschrift als Beilage zum Revisionsakt der Spezialklosterkommission.
Die Hauptgruppe 2 „Generalakten“ umfasst neben den Organisations- und Personalakten jeweils für Spezialkommission, Klosterseparat und Spezialklosterkommission auch solche Sachakten, die nicht einem einzelnen Kloster zugeordnet werden konnten, also etwa generelle Regelungen zur Vorgehensweise bei der Klosteraufhebung oder Sammelumfragen an die Landgerichte und Rentämter.
Bezüglich der Aktenmenge die weitaus größte Gruppe bildet die Hauptgruppe 3 „Spezialakten zu einzelnen Klöstern in Altbayern“. Sie enthält eine alphabetische Reihe der ständischen und nicht-ständischen Klöster aus dem Zuständigkeitsbereich von Spezialkommission, Klosterseparat und Spezialklosterkommission. Die Untergliederung in einzelne Sachgruppen geht dabei auf die von der Registratur der Spezialklosterkommission ab 1808 eingeführte Ordnung zurück, die sich wiederum an der Aufhebungsinstruktion für die Lokalkommissare orientiert und auch in den Abgabeverzeichnissen von 1813 an die Finanzdirektionen erkennbar ist. Bei jedem Kloster sind an dieser Stelle außerdem die von Dr. Monika Franz und Sabine Frauenreuther verzeichneten Akten der ständischen Lokalkommissionen angehängt. Da diese ursprünglich als eigene Bestände konzipiert und jeweils mit einem Vorwort versehen worden waren, wurde das Vorwort an den Anfang jedes Klosters gestellt und mit einer kurzen Ergänzung bezüglich der Überlieferung der Klosterseparats- bzw. Spezialklosterkommissionsakten versehen.
Die 4. Hauptgruppe enthält „Spezialakten zu einzelnen Klöstern in den Zuwachsgebieten“, in den Aktenbetreffen der Spezialklosterkommission meist als „fremde Gegenstände“ bezeichnet. Hierunter fallen einerseits die Akten über die Aufhebung der Franziskanerklöster in Freising und Passau sowie des Kapuzinerklosters in Passau, mit der die Spezialkommission systemwidrig beauftragt worden war, andererseits aber auch zu Klöstern die 1802/03 noch nicht bayerisch waren, deren Konventualen dann aber später auf bayerische Zentralklöster verteilt wurden (z.B. Schärding), oder auch Akten bezüglich der Beziehungen neu-bayerischer Klöster zu altbayerischen.
Die 5. Hauptgruppe „Sonstiges“ schließlich enthält nicht zuweisbare Aktenfragmente sowie Irrläufer in Bezug auf Klöster in Altbayern, für die Spezialkommission, Klosterseparat und Spezialklosterkommission nie zuständig waren (z.B. Deutschordenskommende Gangkofen), oder auf Klöster, bei denen ein Bezug zu Bayern aus dem Akt nicht ersichtlich ist (z.B. Kloster Tennenbach in Baden).
An die Verzeichnung schließt sich ein Personen- und ein kombinierter Orts-/Sachindex an. Bei letzterem ist zu beachten, dass allgemeine Schlagworte wie „Aldersbach – Realitäten“ nur dann vergeben wurden, wenn der entsprechende Akt nicht im Abschnitt „Realitäten und Mobilien“ des Klosters Aldersbach verzeichnet ist, weil beispielsweise die Gebäude des Klosters Aldersbach in einem Sammelakt über den Verkauf von Klosterrealitäten im Rentamt Griesbach erwähnt werden. Sind im Personenregister bei Konventualen Vornamen in Klammern angegeben, handelt es sich dabei um den vom Klosternamen abweichenden Taufnamen.
München, Oktober 2011
Claudia Mannsbart
(1) Vgl. zur Behördengeschichte ausführlich Monika Ruth Franz, Die Durchführung der Säkularisation als administrative Herausforderung, in: Bayern ohne Klöster?, München 2003, S. 265-277.
(2) BayHStA, HR I Fasz. 525 Nr. 5 Finanzministerium; Druck bei Sabine Arndt-Baerend, Die Klostersäkularisation in München 1802/1803 (= Miscellanea Bavarica Monacensia, Heft 95), München 1986, S. 350-355.
(3) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 5132 und 4736.
(4) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 5070; RBl. 1804, Sp. 275.
(5) Vgl. Organisationsreskript vom 15. August 1803 (RBl. 1803, Sp. 657 ff.)
(6) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 50 bzw. RBl. 1802, Sp. 778-779.
(7) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 5072 und RBl. 1805, Sp. 565-566.
(8) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 5072. Vom Klosterbureau ist an dieser Stelle zwar nicht die Rede, tatsächlich wurden jedoch auch die nicht-ständischen Klöster behandelt.
(9) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 5072.
(10) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 5072.
(11) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 5075; Bsp. für ein detailliertes Aktenverzeichnis: vorl. Nr. 558 (Kloster Aldersbach)
(12) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 6777.
(13) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 5072.
(14) Ferdinand Schmid war zuvor Sekretär des Domkapitels Freising gewesen (vgl. Kurbayern Landesdirektion von Bayern vorl. Nr. 5077 und 5104).
(15) Für das Kloster Weyarn z.B. Kurbayern Landesdirektion von Bayern vorl. Nr. 261 aus der „Registratur der ehemal. Spec. Kloster Commission“.
(16) 1876 „Kreisarchiv München“, 1971 „Staatsarchiv München“; vgl. Kurzführer der Staatlichen Archive Bayerns, Neue Folge: Staatsarchiv München, Augsburg 1997, S. 3.
(17) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 4907, 4927, 5017, 6444, 6438, 6324.
(18) BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 6520.
(19) Der einschlägige Bestand des Staatsarchivs Augsburg wird derzeit analysiert. Drei Akten wurden bereits im Voraus abgegeben und in den Bestand Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen eingearbeitet.
(20) BayHStA, AR 831.
(21) Vgl. z.B. für Kloster Asbach BayHStA, Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen vorl. Nr. 938 und BayHstA, AR 831, S. 636-637.
(22) 1952 wurden aus KL Fasz. die Archivalien aus den Abschnitten zu den niederbayerischen Klöstern vollständig an das Staatsarchiv Landshut extradiert, 1978 aber zusammen mit dem 1952 in München zurückgebliebenen Restbestand an das Bayerische Hauptstaatsarchiv abgegeben, wo der Bestand unter den bis 1952 gültigen Signaturen wieder vereinigt wurde. An den Faszikeldeckeln ist dies bis heute erkennbar, da die Abschnitte der oberbayerischen Klöster nur die KL-Signaturen (KL Fasz. … Nr. …), die der niederbayerischen Klöster aber zusätzlich Landshuter Signaturen (Rep. 44 Fasz. … Nr. …) tragen.
(23) BayHStA, Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns 803.
(24) Dies deckt sich mit dem im o. g. Bericht des Archivkonservatoriums München vom 21. August 1875 erwähnten als Beilagen beigeordneten Akten (vgl. Fußnote 23).