Einleitung
Die Rentämter als Unterbehörden der Finanzverwaltung wurden im Zuge der umfassenden Behördenreformen des Kurfürstentums Bayern 1802/03 eingeführt. Ihr Sprengel deckte sich mit denem der gleichzeitig geschaffenen Landgerichte ("älterer Ordnung"). In Franken wurden diese Behörden mit den Anfall an Kurpfalzbayern bzw. das Königreich Bayern - nach einer kurzen Übergangszeit - eingeführt.
Die bayerischen Behörden übernahmen die Unterlagen der aufgelösten Behörden des Alten Reichs, soweit diese für ihre Tätigkeit von Belang waren. In der Regel waren dies umfangreiche Registraturen. Erst über diese bayerischen Rentämter sind die älteren Unterlagen vor etwa 1808/1811 an das Staatsarchiv abgegeben worden. Hier wurden diese Bestände unter dem Namen der abgebenden Behörde erfasst. Ende des 20. Jahrhunderts wurden die Unterlagen grob anhand der Stichjahre 1806-1808 in jene der Rentämter bzw. jene der Vorgängerbehörden geteilt und lagerungstechnisch geschieden. Zur Unterscheidung von Unterlagen mit der eigentlichen Provenienz Rentamt ist bei den älteren Unterlagen der Zusatz "vorbayerisch" hinzugefügt worden.
Das vorliegende Findmittel entstand durch Retrokonversion, das heißt Eingabe des (meist) handschriftlichen alten Findbuchs durch Frau Myria Fensel und ohne Autopsie der eigentlichen Archivalien. Eine Präzisierung und gegebenenfalls auch Korrektur der Inhaltsangaben und Laufzeiten wird im Rahmen künftiger Analysen erfolgen (s.u.).
Es sei betont, dass eine genauere Provenienzanalyse noch nicht stattgefunden hat. Aktenbetreffe, die den Namen einer „vorbayerischen“ Behörde führen, bezeichnen damit keineswegs zwingend die tatsächliche Provenienz, sondern oftmals nur den Namen derjenigen aufgelösten Behörde, von der das bayerische Rentamt die Akte übernahm (Beispiel: Ein „Acta des preußischen Kameralamts X“ mit Laufzeit 1750; da diese Behörde erst 1797 geschaffen wurde, stammt sie zweifellos von einer noch älteren Vorgängerbehörde).
Nürnberg, im Dezember 2019
Dr. Daniel Burger