Einleitung
Die Überlieferung des Fürstentums Brandenburg-Ansbach gliedert sich in zwei große Teile: Zum einen das "Geheime Archiv" zu Ansbach, eine bereits im 15. Jahrhundert gebildete Sammelstelle von wichtigen Dokumenten des Herrscherhauses und seiner Verwaltung, und zum anderen die Registraturen der Zentral-, Mittel- und Unterbehörden.
Die "Herrschaftlichen Bücher" sind ein Sammelbestand des Geheimen Archivs Ansbach, der sich aus Amtsbüchern, Kopialbüchern und gebundenen Akten zusammensetzt. Als Provenienz dieser Bände im strengeren Sinn darf weitgehend der Ansbacher Hofrat mit der Kanzlei gelten. Einige Bände wurden im Verlauf des ausgehenden 18./frühen 19. Jahrhunderts anderen Beständen des Geheimen Archivs Ansbach zugeordnet. Der Bestand erlitt durch Abgaben an das Geheime Hausarchiv auf der Plassenburg 1769 und 1778 sowie an das k. Allgemeine Reichsarchiv in München 1821 mehrere Einbußen. (In Einzelfällen wurden schon 1896 Rückgaben durch das Reichsarchiv durchgeführt, jedoch sind noch nicht alle abgegebenen Stücke zurückgeführt. Für eine spätere Identifizierung wurden auch diese Stücke im Findbuch berücksichtigt.)
Die Bestandsrekonstruktion folgt dem handschriftlichen Findbuch des 18. Jahrhunderts (altes Rep. 132; in jenem Findbuch ist in der ersten Hälfte ein Repertorium eingebunden, welches 1837 und 1854 revidiert wurde. Da es jedoch Archivalienabgaben 1769 und 1778 erwähnt, dürfte es noch im 18. Jahrhundert entstanden sein oder auf ein älteres Exemplar zurückgehen), hierbei wurden auch die heute fehlenden Bände aufgenommen, um künftige Bestandsergänzungen zu erleichtern. Vorhanden sind 56 von vormals 77 Herrschaftlichen Bücher, zzgl. zwei neu eingegliederten Bänden.
Inhaltlich handelt es sich meist um Sammlungen zu herrschaftlichen Besitz- und Rechtstiteln. Diese setzen sich aus umfangreichen Abschriften, aber auch aus Originalschreiben zusammen. Mitunter hat man eigene Bände zu Spezialfällen angelegt, wie der Auseinandersetzung mit den Schenken von Limburg wegen Geleitbruchs oder den Herren von Streitberg. Neben einheitlich angelegten Amtsbüchern (z.B. Eidbüchern) sind aus verschiedenen Produkten zusammengesetzte Bände sehr häufig. Man kann hier von einer - eventuell erst im Geheimen Archiv gebildeten - thematischen Sammlung sprechen.
Besonders hervorgehoben werden müssen die hier enthaltenen Bände zu den markgräflichen Eheverträgen, zu Eidesleistungen. Eine Abgrenzung zu den herrschaftlichen Kopialbüchern, welche einen eigenen, anschließenden Bestand bilden, ist nicht immer möglich.
Die meist in helles Pergament (oder hartes glattes Schweinsleder) gebundenen Bände tragen zwei historische Archivsignaturen des Geheimen Archivs. Wohl ursprünglich, aus dem 16./17. Jahrhundert stammend, ist die Bezeichnung mit doppelten und dreifachen Buchstaben ("Lit. AA" ff.). Dies wurde abgelöst von einer Zählung in lateinischen Ziffern.
Nürnberg, Dezember 2018
Dr. Daniel Burger (AOR)
Siehe auch Staatsarchiv Nürnberg, Veraltete Repertorien 132, 680