Einleitung
1. Überblick über die Behördenentwicklung
1.1. Vor 1807
Seitdem sich im Herzogtum Bayern im 16. Jahrhundert Zentralbehörden herausgebildet haben, war das Berg- und Salzwesen als Teil der landesherrlichen Regalien der Hofkammer, der obersten Finanz- und Wirtschaftsbehörde, zugeordnet. Eine grundlegende Neuorganisation erfolgte 1751 durch die Errichtung einer selbständigen Zentralbehörde für Münz- und Bergwerksgegenstände, des Münz- und Bergwerkskollegiums, während das Salzwesen weiterhin von der Hofkammer aus verwaltet wurde. Die räumliche Zuständigkeit erstreckte sich auf das Kurfürstentum Bayern und die Oberpfalz. Das Amt des Oberstmünzmeisters und des Oberbergdirektors übernahm in Personalunion bis zu seinem Tod 1793 der geheime Rat Sigmund Graf von Haimhausen.
Nach der Aufhebung des Bergwerkskollegiums im Jahr 1793 wurden das kurbayerische und das oberpfälzische Berg- und Hüttenwesen getrennt, wobei das erstere der Hofkammer in München, das letztere der Hofkammer in Amberg einverleibt wurde. Bereits ein Jahr später wurde die Trennung rückgängig gemacht und ein neues Oberstmünz- und Bergmeisteramt für Bayern und die Oberpfalz errichtet, das mit einjähriger Unterbrechung als Nachfolger des Bergwerkskollegiums gelten kann. Gleichzeitig wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit für Ober- und Niederbayern einerseits und für die Oberpfalz andererseits je drei Bergreviere geschaffen.
1799 gingen die Hofkammer und das Oberstmünz- und Bergmeisteramt in der neu geschaffenen Generallandesdirektion auf. Innerhalb der Generallandesdirektion wurden sieben Deputationen eingerichtet, von denen sich die vierte mit Salz-, Münz- und Bergangelegenheiten zu befassen hatte:
- Verwaltung der kurfürstlichen Salinen und der dazugehörigen Wälder in Reichenhall, Traunstein und Berchtesgaden
- Leitung des Salzhandels (einschließlich der Salzkontrakte und Salzspedition)
- Bearbeitung aller auf das Salinenwesen bezüglichen Streitigkeiten mit In- und Auswärtigen (letztere nur im Benehmen mit der I. Deputation)
- Verwaltung der kurfürstlichen Bergwerke
- Jurisdiktion in Bergwerkssachen und über das Berg- und Hüttenpersonal nach der Bergordnung von 1784
- Verwaltung der Porzellanfabrik
- Perlfischerei
- Münzwesen
- Personalsachen
Im Zusammenhang mit der Umorganisation der Generallandesdirektion, die ab 1803 die Bezeichnung Landesdirektion von Bayern erhielt, wurden Berggegenstände, die sich auf die Provinz Oberpfalz oder die Provinz Neuburg bezogen, der Landesdirektion in Amberg bzw. Neuburg zugeteilt, während das gesamte Salz- und Münzwesen bei der Landesdirektion von Bayern mit Sitz in München vereinigt blieb.
Schon 1804 wurde für die oberste Leitung des gesamten kurpfalzbayerischen Berg- und Hüttenwesens als Sektion des Finanzdepartements ein Generalbüro des Berg- und Hüttenwesens errichtet, dem als wichtigste Aufgabe zugewiesen wurden:
- Durchsetzung der Bergordnung von 1784
- Kontrollfunktionen in verschiedenen Bereichen
- Prüfung der Spezialetats der Berg- und Hüttenämter
- Erstellung des Hauptetats
- Revision der Rechnungen der Berg- und Hüttenämter, der Salinenbetriebe, der Salzspeditionen sowie der Perlfischereien in zweiter Instanz
- Prüfung der Rechnungen des Münzwesens und der Porzellanfabrik in erster Instanz
- Personalangelegenheiten (u.a. Ausbildung)
- Anerkennung von Erfindungen
Zu Mittelstellen zwischen dem Generalbüro und den Berg- und Hüttenämtern wurden die Landesdirektionen bestimmt. Wichtig ist, dass auch das Münzwesen dem Generalbüro unterstand, während das Salzspeditionswesen weiterhin ausschließlich bei der Landesdirektion von Bayern verblieb.
1.2. Nach 1807
1807 wurde das Salzwesen vom Berg- und Hüttenwesen organisatorisch völlig abgetrennt. Als Zentralbehörde für die Salzangelegenheiten wurde im Geschäftsbereich des Finanzdepartements eine General-Administration der Salinen errichtet. Sie bestand aus
a) einem Generaladministrator:
- Leitung der Geschäftsführung
- Vortrag beim Finanzdepartement in allen wichtigen Salinensachen
- Vollzug der dort gefassten Beschlüsse
- Aufsichtsfunktionen
b) einem Salinenrat:
- Aufsicht über die Salzherstellung
- Aufsicht über das Rechnungswesen sämtlicher Salinen
- Leitung des Salzkommerzes im In- und Ausland
c) einem Salinenkomptoir:
- Führung der Hauptkasse des gesamten Salinenwesens
- Besorgung aller Geldangelegenheiten
Gleichzeitig wurde das Generalbüro des Berg- und Hüttenwesens aufgelöst und an dessen Stelle ein Oberstes Bergamt (ab 1808: General-Bergwerks-Administration), ebenfalls dem Finanzdepartement unmittelbar nachgeordnet, geschaffen, das zur obersten administrativen Behörde in allen das Berg-, Hütten- und Münzwesen betreffenden Gegenständen erklärt wurde; ihm war auch die Porzellanmanufaktur Nymphenburg unterstellt.
Das Münzwesen schied 1808 aus der Bergverwaltung aus und wurde einer eigenen Münzkommission übertragen, die ebenfalls dem Finanzdepartement unterstand. Im gleichen Jahr wurde das Königreich Bayern ferner in drei Hauptbergdistrikte eingeteilt. Jedem Hauptbergdistrikt war ein Oberbergkommissär vorgesetzt, der durch einen oder mehrere Inspektionskommissäre in seinem Distrikt unterstützt wurde.
1814 wurde zum einen die Zuteilung der Bergämter zu den Oberbergkommissariaten geändert, zum anderen erhielten letztere einen erweiterten Wirkungskreis und eine bessere personelle und materielle Ausstattung. Von Bedeutung waren v.a. die folgenden Punkte:
- Leitung der technischen Angelegenheiten und der wirtschaftlichen Verhältnisse der staatlichen Werke
- Oberaufsicht über die von Privatpersonen betriebenen Berg- und Hüttenwerke
- Vereinnahmung der Berg- und Hüttengefälle und des Bergzehnts
- Eigene Registratur, eigene Kasse, eigenes Buchhaltungs- und Rechnungsbüro sowie eigene Kanzlei für jedes Oberbergkommissariat
Bereits vier Jahre später wurde das Oberbergkommissariat des 1. Hauptbergdistrikts aufgelöst, die Berg- und Hüttenämter unterstanden nun wieder direkt der General-Bergwerks-Administration.
Zur Vereinfachung des Geschäftsgangs wurden die General-Bergwerks-Administration und die General-Salinen-Administration sowie die Münzkommission 1820 in der General-Bergwerks-Salinen- und Münz-Administration vereinigt, die nach der Ausgliederung des Münzwesens im Jahr 1823 die Bezeichnung General-Bergwerks- und Salinen-Administration erhielt. Unmittelbar dem Finanzministerium nachgeordnet, war sie die zentrale Fachbehörde sowohl für Angelegenheiten der staatlichen wie auch der gewerkschaftlichen Betriebe.
Ein Jahr zuvor war die Einteilung der Bergreviere den geänderten territorialen Verhältnissen angepasst worden, indem nun 14 neue Bergreviere gebildet wurden, deren Zahl sich bis 1867 auf sieben verringerte.
Vor dem Hintergrund einer Vereinheitlichung der zersplitterten Berggesetzgebung und des rasanten technischen und industriellen Fortschritts wurde 1869 ein nach preußischem Vorbild gestaltetes bayerisches Berggesetz erlassen. Darin wurde das seit Jahrhunderten bestehende Bergregal aufgehoben und die volle Bergbaufreiheit eingeführt. Der Vollzug dieses Gesetzes brachte eine grundlegende Veränderung im Behördenaufbau. Während der General-Bergwerks- und Salinen-Administration die Leitung und Verwaltung der ihr unterstellten Staatsbetriebe verblieb und sie mithin auf die rein fiskalischen Aufgaben (Wirtschaftsverwaltung) beschränkt wurde, war das 1869 neuerrichtete Oberbergamt in München mit den drei nachgeordneten Bezirksbergämtern in München, Bayreuth und Zweibrücken künftig für die Hoheitsverwaltung zuständig. Es übernahm nun die Bergaufsicht über die gewerkschaftlichen Betriebe.
2. Archivische Bearbeitung
2.1. Übernahme
Nachdem in den Jahren 1972 und 1974 die Personalakten der Generaldirektion der Berg-, Hütten- und Salzwerke AG (BHS AG) einschließlich ihrer Vorläuferbehörden an das Bayerische Hauptstaatsarchiv abgegeben worden waren, gelang es der Archivverwaltung nach jahrelangen zähen Verhandlungen, auch die Sachakten der Hauptverwaltung in die Aussonderung einzubeziehen. In mehreren Teilabgaben wurden von Mai 1986 bis September 1987 ca. 230 laufende Meter Schriftgut von der BHS-Hauptverwaltung/Außenstelle Peißenberg übernommen. Im Jahr 1994 erfolgte schließlich durch das Staatsarchiv München eine Abgabe von Rechnungsunterlagen (2,6 laufende Meter), die wiederum in den frühen 1970er Jahren das Staatsarchiv Landshut nach München abgegeben hatte.
2.2. Bestandsbildung und -abgrenzung
Im Zuge der Verzeichnung stellte sich heraus, dass neben den am häufigsten vertretenen Provenienzen General-Bergwerks- und Salinen-Administration (GBS), Generaldirektion der Berg-, Hütten- und Salzwerke (GDion BHS) und Generaldirektion der Berg-, Hütten- und Salzwerke AG als Spiegel der Behördenentwicklung folgende weitere Provenienzen zutage traten:
- Oberstes Bergamt/General-Bergwerksadministration (1807/08-1820)
- Oberbergkommissariat des 1. Hauptbergdistrikts (1814-1818)
- Generaladministration der Salinen (1807-1820)
- General-Bergwerks- Salinen- und Münzadministration (1820-1823)
Von der Überlegung ausgehend, dass die Abspaltung der hoheitlichen Kompetenzen von den fiskalischen Aufgaben sich auch auf die Bestandsabgrenzung auswirken sollte, wurde schließlich Folgendes festgelegt: Das Jahr 1869 dient als Schnittstelle für zwei neu zu bildende Bestände, nämlich die General-Bergwerks- und Salinenadministration (GBS) und die Generaldirektion der Berg-, Hütten- und Salzwerke (GDion BHS), während daneben ein dritter, provenienzreiner Bestand Oberbergamt aufgebaut wird.
Zur Vermeidung von Splitterbeständen wurde darauf verzichtet, für die kurzlebigen Zentralbehörden der ersten beiden Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts eigene Fonds aufzubauen.
2.3. Ordnung und Verzeichnung
Hinsichtlich der Ordnung des Bestandes ergab sich das Problem, dass ein brauchbarer Aktenplan nicht zur Verfügung stand. Die Strukturierung des Bestandes war mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die auf den Aktendeckeln vorhandenen alten Aktenzeichen (Bruchnummer und Buchstabe, z.B.: 712/III H) grundsätzlich nur eine Grobstruktur vorgaben:
- G: Generalia (im Repertorium: Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung allgemein)
- B: Bergämter (im Repertorium: Einzelne Berg- und Hüttenämter)
- H bzw. Sp: Hauptsalzämter bzw. Speditionsämter (im Repertorium: einzelne Hauptsalzämter und Salzämter)
Eine Feinstrukturierung musste erst erarbeitet werden. Sie orientiert sich im wesentlichen am Aktenbestand selbst. Alte Geschäftsverteilungspläne etc. waren nur bedingt hilfreich.
3. Überlieferungssituation und Querverweise
Es muss betont werden, dass ein nicht unerheblicher Teil der Akten, insbesondere des 19. Jahrhunderts, zu den Verlusten des Zweiten Weltkriegs zählt. Vorrangig zu nennen sind Akten der Hauptverwaltung über das Hüttenamt Bergen, das Berg- und Hüttenamt Fichtelberg, die Hauptsalzämter Bad Dürkheim, Bad Kissingen, Bad Reichenhall und Traunstein sowie die Porzellanmanufaktur und Glasmalereianstalt Nymphenburg. Verloren gegangen sind zudem etliche Akten über das Oberbergkommissariat des 1. Hauptbergdistrikts in München, über die Salzämter, Salzfaktoreien und Salzoberfaktoreien sowie Rapporte von Beamten und Praktikanten. Ein Verzeichnis "der auf dem Speicher befindlichen Akten" gibt vom ehemaligen Gesamtbestand Zeugnis.
Da auch im Bestand Finanzministerium zahlreiche thematisch einschlägige Sach- und Personalakten, v.a. des 19. Jahrhunderts, im Zweiten Weltkrieg vernichtet wurden, kommt den noch vorhandenen Unterlagen eine umso größere Bedeutung zu.
Aufgrund der oben dargelegten behördengeschichtlichen Entwicklung versteht es sich von selbst, dass eine enge Verzahnung mit den (noch vorhandenen) Akten des Finanzministeriums besteht, die für einschlägige Recherchen zusätzlich herangezogen werden sollten. In den Fällen, in denen Kriegsverluste im Bestand GBS vorliegen, können die Akten des Finanzministeriums unter Umständen einen Ersatz bieten. Akten mit Betreffen zum Berg- und Salzwesen finden sich in der Abteilung II des Bayerischen Hauptstaatsarchivs darüber hinaus v.a. in den Beständen Staatskanzlei, Wirtschaftsministerium, Handelsministerium, Innenministerium, Arbeitsministerium, Justizministerium und Oberbergamt.
Verwiesen sei außerdem auf das in den jeweiligen Staatsarchiven liegende Schriftgut der Berg- und Salzbehörden auf der unteren Verwaltungsebene, in dem sich auch noch Unterlagen zentralbehördlicher Provenienz befinden können.
4. Inhaltliche Würdigung
Wichtige Informationen zur Behördengeschichte lassen sich aus den Organisationsakten im ersten und vierten Kapitel gewinnen. Die Entstehungsgeschichte des bayerischen Berggesetzes von 1869 müsste sich auf der Grundlage der überlieferten Entwürfe, Sitzungsprotokolle etc. gut nachzeichnen lassen.
Von sozialhistorischem Interesse dürften neben Generalakten zum Personalwesen v.a. die Sammelakten über einzelne Berufsgruppen sein, wobei die Bandbreite vom Direktor bis zum Salzboten reicht.
Den Kernbereich des Bestandes bilden - wie beim Bestand GDion BHS - die Quellen über die wirtschaftlichen und technischen Verhältnisse in den Werken. Hier spannt sich der Bogen von der Aufsuchung der jeweiligen Mineralien über die eigentliche Produktion (einschließlich Erfindungen und Verbesserungen) bis zum Vertrieb der fertigen Erzeugnisse. Eine enge Verbindung besteht zur Aktengruppe über die Energieversorgung, da gerade im 19. Jahrhundert Holz, Kohle und Torf als Feuerungsmaterialien noch unverzichtbar waren.
Infolge der Zuständigkeit der General-Bergwerks- und Salinen-Administration für die gewerkschaftlichen Betriebe bis 1869 finden sich neben Unterlagen zum Werksbetrieb auch zahlreiche Sammelakten (Betreff: "Mutungen und Belehnungen") über die Verleihung des Bergwerkseigentums an Privatpersonen. Neben den bekannten Mineralien wie Eisenerz, Blei, Stein- und Braunkohle geht es häufig auch um die Verleihung sog. Niederer Fossilien, wie Galmei, Farberde, Schwefelkies, Mergelschiefer, Ton, Sandstein, Lehm etc.
Besonders hervorzuheben sind außerdem die Unterlagen über außerbayerische Salinen (z.B. Berichte über Informationsreisen nach Baden, Lothringen, Österreich, Preußen, Schweiz, Württemberg), da sie im Bestand nicht vermutet werden. Dokumentiert ist in dieser Aktengruppe auch der Vollzug der bayerisch-österreichischen Salinenkonvention von 1829, dem ältesten noch heute gültigen Staatsvertrag Europas.
Januar 1998
Thomas Steck
(gekürzt und aktualisiert März 2016, Matthias Nicklaus)
Bestellsignatur: GBS + Nr.