Einleitung
Das Lehenpropstamt des Fürstentums Regensburg setzte die Tätigkeit der ehemaligen hochstiftischen Lehenkammer fort, verwaltete aber auch die Lehen der im Fürstentum Regensburg aufgegangenen Institutionen.
Nach dem Übergang des Fürstentums Regensburg im Mai 1810 zunächst an Frankreich und schließlich an das Königreich Bayern fiel die Zuständigkeit für das Lehenwesen an die 1808 gegründete(1) Lehen- und Hoheitssektion beim Königlichen Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußeren. Entsprechend endet die Überlieferung des hier vorliegenden Fonds im Lauf des Jahres 1810.
München, Dezember 2013
Claudia Mannsbart
(1) vgl. RBl. 1808, Sp. 1839-1953.