Einleitung
1. Die ehemalige für das ganze Land zuständige Mittelbehörde "Bayerisches Oberbergamt" ist durch Verordnung vom 20.12.1994 aufgelöst worden (GVBl. S. 1060. Zu ihrer Entstehung und Entwicklung vgl. die Vorbemerkung zum Repertorium Oberbergamt 1). Die Aufgaben des Oberbergamts gingen danach teilweise an das Wirtschaftsministerium, teilweise an die neuen Bergämter Nordbayern und Südbayern über. Jene Akten des Oberbergamts, die das Wirtschaftsministerium in diesem Zusammenhang zunächst übernommen hatte und die sich für seinen Dienstbetrieb als entbehrlich erwiesen, hat das Ministerium in den Jahren 1998/99 und 2003 an das Bayerische Hauptstaatsarchiv abgegeben.
2. Von den übernommenen Unterlagen des Oberbergamts sind jene zur Bergbauverwaltung, zum Recht des Bergbaus, zur Grubensicherheit, zur Bergwirtschaft und zu den Belegschaftsverhältnissen in den Gruben im Repertorium Oberbergamt 1 des Hauptstaatsarchivs vorgetragen. Neben einer Reihe von (nachgelieferten) Akten zum Bergwerkseigentum allgemein u.a. ist das Schriftgut des Oberbergamts zu einzelnen Bergbauvorhaben, Gruben und Brüchen im vorliegenden Repertorium Oberbergamt 2 zusammengefasst. Es handelt sich dabei um Mutungen und Verleihungen konkreten Bergwerkseigentums sowie um Aufsuchungskonzessionen, um Veränderungen beim Bergwerkseigentum, um die Inbetriebsetzung von Gruben, um Entzug und Löschung von Bergwerkseigentum. Akten dieser Art, die das Oberbergamt von den Bergmittel- und Bergunterbehörden angefordert, aber nicht selbst weiter bearbeitet hatte, sind im Zuge der archivischen Ordnung und Verzeichnung an die zuständigen Staatsarchive überstellt worden. Unterlagen, die das Wirtschaftsministerium nach der Auflösung des Oberbergamts in der Weise punktuell weiter geführt hat, dass es längst "schlafendes" Bergwerkseigentum löschen ließ, verblieben dagegen beim Bestand Oberbergamt. Eine Übernahme dieser (zahlreichen) Akten zum Bestand Wirtschaftsministerium - strikter Auslegung des Provenienzprinzips zur Folge - hätte die wirklichen behördlichen Herkunftsverhältnisse verzerrt. Kenntlich gemacht sind solche Akten jedoch an der in Klammern zugesetzten, nach 1994 liegenden Laufzeit.
Der Aufbau des vorliegenden Repertoriums (vgl. die Gliederung) folgt in einer ersten Stufe der zuletzt gültigen räumlichen Zuständigkeit der drei ehemaligen Bergämter. Diese orientierte sich erst seit 1982 exakt an den Grenzen der Regierungsbezirke. Das Bergamt München umfasste danach die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, das Bergamt Amberg den Regierungsbezirk Oberpfalz und das Bergamt Bayreuth die drei fränkischen Regierungsbezirke. Eine selbständige Gruppe bilden die wenigen auf pfälzische und ausländische Objekte bezogenen Akten, ebenso die erst nach 1945 über einzelne Bergbauobjekte in Bayern entstandenen Unterlagen. Innerhalb dieser Einheiten wird dann nach Hauptgruppen von Abbauprodukten gegliedert (Kohle, Erze, sonstige Stoffe). Die weitere Anordnung erfolgt schließlich alphabetisch nach den Orten, bei denen die Gruben etc. lagen. Dahinter steht die Erfahrung, dass Forschungen auf dem Gebiet des Bergbaus ganz überwiegend am konkreten Einzelobjekt (heimatkundlich) ansetzen. Maßgebend ist der in den Aktenbetreffen jeweils zuerst genannte Ort (Grubenfelder erstrecken sich oft über mehrere Gemarkungen). Allerdings kann dies bedeuten, dass miteinander zusammenhängende Bergbauobjekte an verschiedenen Stellen zu finden sind. Deshalb wurden im Sachregister unter dem Begriff "Zechen (Namen)" die Bezeichnungen für die einzelnen Gruben, die in vielen Fällen solche Zusammenhänge kenntlich machen, vorgetragen (z.B. Ludwigszeche I, II, III etc.). Bei Konzessionserteilungen und Mutungen nach 1945 treten an die Stelle einzelner Orte oft Gebietskörperschaften. Auch sie wurden alphabetisch eingepasst.
3. Die hier vorgetragenen Akten sind - entsprechend der hoheitlichen Aufgaben des Oberbergamts - aussagekräftig in Bezug auf die Eigentums- bzw. Berechtigungsverhältnisse und den Umfang einzelner bergbaulicher Unternehmungen, nicht aber in Bezug auf Personal, Technik und Förderung. Da die Aktenbetreffe die hinter einem Bergwerkseigentum stehenden Einzelpersonen, bergrechtlichen Gewerkschaften (Personenzusammenschlüsse zur Ausbeutung) oder Firmen zum Teil nennen, zum Teil aber auch nicht angeben, machen die Betreffe und die nur aus den Betreffen gewonnenen Registerbegriffe oft nicht das gesamte bergbauliche Engagement eines Eigentümers augenfällig. Insgesamt kann das Schriftgut zu den einzelnen Projekten etc. ein Bild vermitteln von den örtlichen Schwerpunkten bzw. der räumlichen Streuung des ehemaligen bayerischen Bergbaus und der von ihm gesuchten und geförderten Produkte. Die Unterlagen setzen vielfach im 19. Jahrhundert und vor 1914 ein und relativieren die doch beträchtlichen Luftkriegsverluste der Registratur des Oberbergamts (vgl. Repertorium Bd. 1).
München, Oktober 2007
Elke Max
Stefan Thiery