Einleitung
Das Konsistorium des Fürstentums Regensburg übernahm offensichtlich sowohl Aufgaben des alten bischöflichen (katholischen) Konsistoriums des Hochstifts(1) als auch des seit dem 16. Jahrhundert bestehenden evangelischen Konsistoriums der Reichsstadt(2), dessen Existenz im Organisationspatent vom 20. November 1803 ausdrücklich bestätigt wurde(3).
Nach dem Übergang des Fürstentums Regensburg im Mai 1810 zunächst an Frankreich und schließlich an das Königreich Bayern blieben die Verwaltungsbehörden des Fürstentums nach erfolgter Vereidigung der Beamten und Anbringung des bayerischen Staatswappens zunächst provisorisch bestehen, lediglich das bisherige Gouvernement an der Spitze wurde durch eine bayerische Hofkommission ersetzt(4) . Aufgabe dieser bis zum 26. April 1811 in Regensburg tätigen Hofkommission war es u. a., die bestehenden Behörden des Fürstentums in die bayerische Verwaltung zu überführen(5). Das Konsistorium ist bis 1811 nachweisbar(6).
Der vorliegende Splitterbestand enthält neben zwei Akten aus dem Bereich der katholischen Kirchenaufsicht vor allem Unterlagen des evangelischen Konsistoriums über die Verwaltung des Alumneums und die Vergabe von Stipendien.
München, November 2013
Claudia Mannsbart
(1) Vgl. Fürstentum Regensburg Konsistorium 1 und 2.
(2) Jürgen Nemitz, Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt (1500-1802), in: Alois Schmid (Hrsg.), Geschichte der Stadt Regensburg, Bd. 1, Regensburg 2000, S. 248-264 (hier: S. 254).
(3) Abgedruckt bei Jasmin Sonntag, Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810 (= Rechtshistorische Reihe Bd. 436), Frankfurt am Main 2012, S. 206-218 (hier: S. 218).
(4) Konrad M. Färber, Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg Bd. 125 (1985), S. 429-452, hier S. 448-449; Sonntag, a.a.O., S. 184).
(5) Färber, a.a.O., S. 449.
(6) Vgl. Fürstentum Regensburg Konsistorium 25.