Einleitung
Das Organisationspatent vom 18. Juli 1803(1) sah für das Forstwesen im Fürstentum Regensburg unter der Aufsicht des Landesdirektoriums einen eigenen Forstkommissar vor. Ergänzend wurde dann mit dem "Kurfürstl. Organisations-Rescript, das K. Landesdirektorium für das Fürstenthum Regensburg betreffend" vom 20. November 1803(2) ein Forstamt als eigene Behörde eingerichtet, bestehend aus dem Landesdirektoriums-Direktor Wagner, dem Forstmeister Oehlschläger und einem noch zu bestimmenden Aktuar.
Nach dem Übergang des Fürstentums Regensburg im Mai 1810 zunächst an Frankreich und schließlich an das Königreich Bayern blieben die Verwaltungsbehörden des Fürstentums nach erfolgter Vereidigung der Beamten und Anbringung des bayerischen Staatswappens zunächst provisorisch bestehen, lediglich das bisherige Gouvernement an der Spitze wurde durch eine bayerische Hofkommission ersetzt(3). Aufgabe dieser bis zum 26. April 1811 in Regensburg tätigen Hofkommission war es u. a., die bestehenden Behörden des Fürstentums in die bayerische Verwaltung zu überführen(4). Nach Lage der im vorliegenden Bestand überlieferten Akten ist die Tätigkeit des Forstamts nach dem Übergang an Bayern noch bis ins Jahr 1811 hinein nachweisbar.
Der vorliegende Bestand umfasst neben einer Reihe von Protokollen und Rechnungen vor allem Akten zur Holznutzung, aber auch zur Forstorganisation, Forstpflege, zum Verkauf von Forstgründen und Angelegenheiten des Forstpersonals.
München, November 2013
Claudia Mannsbart
(1) Abgedruckt bei Jasmin Sonntag, Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810 (= Rechtshistorische Reihe Bd. 436), Frankfurt am Main 2012, S. 201-205.
(2) Abgedruckt bei Sonntag a.a.O., S. 208-212.
(3) Konrad M. Färber, Der Übergang des Dalbergischen Fürstentums Regensburg an das Königreich Bayern - zum 175jährigen Jubiläum, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg Bd. 125 (1985), S. 429-452, hier S. 448-449; Sonntag, a.a.O., S. 184.
(4) Färber, a.a.O., S. 449.