Archiv, Bestand, Signatur
Archiv: | Bayerisches Hauptstaatsarchiv |
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Kapitel-Bezeichnung: | Grafschaft Sponheim Urkunden |
URN: | urn:nbn:de:stab-bcadb0cc-9b6b-47bc-a138-818adf12bd3f8 |
Bestellsignatur: | BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 1063 |
Archivische Altsignatur: |
Sp. U 272 |
Beschreibung des Archivales
Betreff: |
An diesem Tag wurde zu Frauenberg (Frauwen-) zwischen den Schöffen des Gerichts zu Birkenfeld (-felt) und [Nieder-]Brombach (Bram-) einer-, Konrad von Sp., Kapellan zu Frauenberg andererseits zu schlichten versucht. Beide Seiten hatten sich urkundlich auf dieses Verfahren geeinigt (1). Demnach sollten Johann Graf zu Sp. wegen der Schöffen und der Kapellan je 2 Freunde dazu schicken, die die Klagen und Antworten beider Seiten hören und entscheiden bzw. bei Uneinigkeit einen Obmann wählen und diesem das Urteil übertragen sollten. Der Graf hat Johann (Hans) vom Berg (Berge) gen. Meiser und Johann (Hans) Kranch von Lambsheim (Lamß-), der Kapellan Johann Pfarrer zu Rhaunen (Ru{o}nen) und Heltz Konrad (Contzen), Schultheiß und Schöffen zu Rhaunen, zu diesem Zweck geschickt. Diese wollten die Parteien darauf verpflichten, dem Urteil nachzukommen und gegebenenfalls die entstandenen Kosten zu tragen. Die Schöffen sind dem nachgekommen; Konrad hat das abgelehnt mit der Begründung, er habe sich dazu bereits urkundlich verpflichtet, außerdem sei sein Gut beschlagnahmt. Die Schöffen erboten sich, die Beschlagnahme abzutun, Konrad weigerte sich, über die Urkunde hinaus Bürgen zu stellen, und forderte das Urteil der Ratleute dazu. Diese entschieden, die Schöffen sollten die Beschlagnahme aufheben, die ausgestellten Urkunden sollten nicht mehr gelten, beide Seiten sollten stattdessen Bürgen stellen, daß sie einem Urteil nachkommen und die Kosten tragen würden. Entsprechend diesem Urteil und den Weistümern haben die Schöffen folgende Bürgen gestellt: den Schultheißen Peter, Peter Haberstrupper [von Hunzlar], Peter Sleyrman, Henwilr, Johann (Henne) Mor [von Leisel] und den Büttel Johann (Henne) von Reichenbach (Richen-). Konrad hat keine gestellt. Deshalb ist man auseinandergegangen. Diesen Verlauf beurkunden die Ratleute. (1) Johann Meiser und (2) Johann Kranch siegeln; der Pfarrer Johann, der kein Siegel hat, bittet (3) Heltz Konrad, auch für ihn mitzusiegeln. Konrad bekundet, sein Siegel für sich und den Pfarrer aufzudrücken. (1) Vgl. Nr. 3561. |
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Laufzeit: | 1413 Oktober 7 |
Sprache: | ger |
Gattung: | Urkunden |
Bilder: | 2 Bilder |
Ausstellungsort: | Frauenberg |
Überlieferungsgeschichte
Provenienz: |
Grafschaft Sponheim Urkunden |
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