Archiv, Bestand, Signatur
Archiv: | Staatsarchiv Würzburg |
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Kapitel-Bezeichnung: | Einzelregestierung von Urkunden |
URN: | urn:nbn:de:stab-a0905389-43a6-4eb8-95fe-602bb6afd47c0 |
Bestellsignatur: | StAWü, Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden 1363 Dezember 1 / I |
Archivische Altsignatur: |
Deutscher Orden, Kommende Würzburg Urkunden 1363 Dezember 1 / I |
Beschreibung des Archivales
Betreff: |
Der Ritter Gottfried vom Rein ("Ryn") und seine Ehefrau Margarete übergeben dem Komtur und den Brüdern der Deutschordenskommende in Würzburg ihren Hof in dem Dorf Poppenhausen ("Boppenhusen"). Dieser erträgt an jährlichen Abgaben 22 Malter Roggen ("korns"), 4 Malter Weizen und 6 Malter Hafer Grünsfelder Maß sowie 4 Fastnachtshühner. Dafür verzichten die Deutschordensbrüder auf 18 Malter Roggen, 9 Malter Weizen und 12 Malter Hafer Auber ("Awer") Maß sowie 2 Gänse und 2 Fastnachtshühner, die man ihnen bisher jedes Jahr vom Hof der Eheleute in Lipprichhausen ("Lyppurgehusen") liefern musste. Bei der Berechnung der Erträge hat sich dann herausgestellt, dass die bisherigen Abgaben von dem Hof in Lipprichhausen höher sind als der Ertrag des Hofes in Poppenhausen. Die Eheleute sollen daher der Kommende noch jährliche Einkünfte von 6 Malter Hafer und 2,5 Malter Roggen Auber Maß übergeben. Da sie aber momentan über keine Güter verfügen, auf denen sie ihnen diese Einkünfte verschreiben könnten, verpflichten sie sich für sich und ihre Erben und insbesondere für Katharina, die minderjährige Tochter des Gottfried vom Rein aus seiner ersten Ehe mit Katharina, der Kommende diese Abgabe jedes Jahr von ihrem Hof in Lipprichhausen zu geben. Sie müssen das Getreide auf ihre Kosten in die Stadt Würzburg in einen Speicher, den die Kommende bestimmten kann, liefern, und zwar den Roggen zwischen dem 15. August und dem 8. September ("zwischen den zweyen vnser Frawen messen in der erne, Wurczwihe vnd als sy/e/ geborn wart") und den Hafer am oder vor dem 29. September ("vor oder vff sant Michels tak des heylgen erczengels"). Den Eheleuten steht aber das Recht zu, den Deutschordensbrüdern die 6 Malter Hafer und 2,5 Malter Roggen innerhalb von sechs Jahren auf anderen gleichwertigen Eigengütern zu verschreiben. Lassen sie diese Frist verstreichen, dann soll der Hof in Lipprichhausen für ewig mit dieser Abgabe belastet bleiben. Auch steht den Deutschordensbrüdern dort dann Besthaupt, Frondienste, Herberge und Atzung zu. Die Eheleute sollen den Hof dann nach Ablauf der sechs Jahre von der Kommende zu Erbrecht empfangen. Dafür stellen sie ihr die Ritter Friedrich von Mainberg ("Meynberg"), gesessen zu Bolzhausen ("Boltshusen"), Johannes von Gebsattel, gesessen zu Acholshausen ("Ackoltshusen"), Johannes von Seinsheim ("Sauwensheym"), gesessen zu Gnötzheim ("Gnetsheym"), und den Edelknecht Johannes Übel, gesessen zu Walkershofen, als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in Mergentheim. |
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Laufzeit: | 1363 Dezember 1 |
Sprache: | ger |
Gattung: | Urkunden |
Beschreibstoff: |
Pergament |
Literaturhinweise: |
Repertorium: Rep. 1, Bd. 7, S. 90 |
Bilder: | 2 Bilder |
Registerbegriffe
Ortsnamen: | Würzburg, Deutschordenskommende, Komtur ; Würzburg, Deutschordenskommende, Brüder ; Poppenhausen (Baden-Württemberg/Gde. Wittighausen/Main-Tauber-Kreis), Hof ; Poppenhausen (Baden-Württemberg/Gde. Wittighausen/Main-Tauber-Kreis), Dorf ; Grünsfeld (Baden-Württemberg/Main-Tauber-Kreis), Maß ; Aub (Lkr. Würzburg), Maß ; Lipprichhausen (Gde. Hemmersheim/Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim), Hof ; Lipprichhausen (Gde. Hemmersheim/Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim), Beständner ; Mergentheim (Baden-Württemberg/heute Bad Mergentheim/Main-Tauber-Kreis), Einlager |
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Personennamen: | Rein, Gottfried vom ; Rein, Margarete vom ; Rein, Katharina d. J. vom ; Rein, Katharina d. Ä. vom ; Ryner, Lipprichausen ; Mainberg zu Bolzhausen, Friedrich von ; Gebsattel zu Acholshausen, Johannes von ; Seinsheim zu Gnötzheim, Johannes von ; Übel zu Walkershofen, Johannes |
Überlieferungsgeschichte
Überlieferung: |
Original |
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Provenienz: |
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden |