Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: Hochstift Freising Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-7a41557c-eb91-4c8f-a61a-23f0ad6fe8ea8
Bestellsignatur: BayHStA, Hochstift Freising Urkunden 2109
Archivische Altsignatur:

keine AS

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Bischof Albrecht Sigmund von Freising und Abt Adalbert von Admont ratifizieren den von den beiderseitigen Kommissaren geschlossenen Vergleich über seit langer Zeit strittige Gebiete am Prackhenweg und Dürngraben (Tirngraben), wo die Herrschaft Waidhofen an der Ybbs den Grund vom Hohen Zinken herab zum Fluss Mendling und weiter auf den Pratenweg und zur Höhe des Bergs beanspruchte, das Stift Admont (Herrschaft Gallenstein, Steiermark) aber das Gebiet zwischen dem Prackhenweg und Dürngraben, sowie über strittige Gebiete am Scheibenberg. Der Vergleich bestimmte für das Gebiet am Prackhenweeg und Dürngraben: Der Wald im strittigen Gebiet ist von beiden Herrschaften der Hauptgewerkschaft zum Abholzen zu überlassen und das Stockrecht oder "Krippenzins" zur Hälfte an die Herrschaft Waidhofen a.d.Ybbs abzugeben; den Untertanen beider Herrschaften Hans Hochegger und Georg Härtl ist durch die beiderseitigen Amtleute ein entsprechender Holzgrund zuzuweisen; hinsichtlich des Weiderechts dürfen die zwei genannten Untertanen je 10 Rinder, Adam Käll zu Niderhaus und der Reichenfpader jeder gleich viele Ochsen über den Dürngraben treiben; das Jagdrecht steht jährl. abwechselnd Freising und Admont zu; Holzrechte des Waidhoferischen Untertanen Adam Pauman in der Mendling; Einfänge werden im gegenwärtigen Zustand den Untertanen anerkannt, Bestrafung der Verstöße gegen diesen Vergleich mit 12 Reichstaler; Verpflichtung, bei neuen Streitigkeiten erst gütlichen Vergleich zu versuchen; hinsichtlich des Landgerichts ist die Herrschaft zuständig, die den Deliquenten zuerst ergreift. Der Vergleich bestimmte für das Gebiet am Scheibenberg: Hier beanspruchte die Innerbergische Hauptgewerkschaft von Eisen und Stahl seitens der Herrschaft Waidhofen a.d.Ybbs einen Grund auf dem Seibenberg (im Amt Hollnstein) am Gamsstain, den diese mit dem Raffelsgraben (Bestand des Stifts Admont) dem Lande Steyr zueignen wollte. Außerdem wird die Freisingische Grenze neu festgelegt und bestimmt, dass die Freising. Untertanen im Amt Hollnstein und Göstling (Gössling) von Weiderechten im Raffelsgraben ausgeschlossen sind; S 1: Bischof Albrecht Sigmund von Freising; S 2: Domkapitel Freising; S 3: Abt Adalbert von Admont; S 4: Konvent von Admont

Laufzeit: 1676 Februar 29
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Perg.

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Hochstift Freising Urkunden