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Titel: Gebiet des Landgerichtes Tölz und der Hofmark Kloster Dietramszell zwischen dem Kloster und dem Gut Niederreuth Art: Grundriss Dargestellter räuml. Bereich: Gebiet zwischen dem Kloster Dietramszell und dem Hof Niederreuth Dargestelltes räuml. Thema: Rechtsstreit wegen des Anspruchs des Landgerichts Tölz auf das Gut Niederreuth Aussagen des zugehörigen Schriftguts: Nachdem durch die Hofkammer festgestellt worden war, dass der Hof Niederreuth nur zu dreiviertel Teilen im Hofanlagsbuch des Klosters Dietramszell eingetragen war, wurde die Einziehung des übrigen Hofanlagsgeldes seit 1752 und die Konfiskation des Hofes erwogen. Das Landgericht Tölz meldete Rechtsanspruch auf den Besitz des Hofes und der Gebühren an, da es den Hof 1694 dem Kloster Dietramszell gegen eine Kompensation von 50 fl übergab. In einem Schreiben vom 18.1.1790 äußert sich der Pflegskommissar Cajetan Eckher wegen der strittigen Grenze und erklärt, Niederreut gehöre zur Hofmark Dietramszell und somit zum Pfleggericht Wolfratshausen. Als Beweis ist der vorliegende Plan beigegeben. Historisches Territorium: Gericht Wolfratshausen Historisches Territorium: Gericht Tölz Modernes Territorium: Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen
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