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Titel: Der Mühlbach zwischen Hammerschmiede und Bruckmühle in Wasserburg a. Inn Art: Augenschein Darstellungsmethode: Parallelperspektivische Ansicht von schräg oben Dargestellter räuml. Bereich: Der Mühlbach zwischen Hammerschmiede und Bruckmühle Dargestelltes räuml. Thema: Der durch heftige Regengüsse teilweise zugeschüttete Mühlbach und das beschädigte Wehr Aussagen des zugehörigen Schriftguts: Nach heftigen Regengüssen rutschte Erdreich von einem Berg ab, verschüttete teilweise den Mühlbach und beschädigte ein Wehr. Die Müller konnten nur weiterarbeiten, weil der Inhaber der Hammerschmiede, der ehem. Bürgermeister und Weingastgeb Martin Reitter ihnen von seinem Wasser abgab. Es entstand ein Streit darum, ob der Inhaber der Steinmühle (mit Jurisdiktion und Grund und Boden bei der Wasserburger Stadtkammer) alleine die Reparaturen zahlen müsse oder ob auch der Inhaber der Bruckmühle (fürstl. Kastenamt und Pfleggericht Wasserburg) einen Beitrag leisten muss. Die Hofkammer ließ den Augenschein nehmen und den Plan anfertigen. Historisches Territorium: Gericht Wasserburg Modernes Territorium: Landkreis Rosenheim
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