Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-340e5482-91f3-41e0-97ed-655a13d7b6f44
Bestellsignatur: StAWü, Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden 1381 Juli 3
Archivische Altsignatur:

Deutscher Orden, Kommende Würzburg Urkunden 1381 Juli 3

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Engelhard von Neideck, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums in Franken, beurkundet: Der Komtur der Deutschordenskommende in Würzburg hat dem Landgericht eine mit dem Landgerichtssiegel versehene Urkunde vorgelegt. Aus dieser geht hervor, dass die Kommende die Güter des Konrad von Randersacker in Dorf und Gemarkung Gerbrunn vor dem Landgericht rechtmäßig erklagt hat und von diesem in deren Nießbrauch eingesetzt wurde. Der Komtur lässt nun vor Gericht anfragen, ob Klagen anderer Personen auf diese Güter die Kommende in ihren daran erworbenen Rechten beeinträchtigen können. Die Ritter im Gericht urteilen daraufhin, dass solche Klagen der Kommende keinerlei Eintrag an ihren erklagten Rechten tun können, es sei denn, sie wurde bereits oder wird noch von solchen bestehenden Klagen in Kenntnis gesetzt. Auf Bitte des Komturs wird dies vom Gericht beurkundet.

Der gegeben ist 1381 an der nehsten mitwu/e/chen vor sant Kylians tage des heiligen byschofs.

Aussteller: Landrichter

Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg

Laufzeit: 1381 Juli 3
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Repertorium: Rep. 1, Bd. 7, S. 91

Bilder: 3 Bilder

Registerbegriffe

Ortsnamen: Würzburg, Domstift, Kanoniker ; Würzburg, Landrichter ; Würzburg, Deutschordenskommende, Komtur ; Würzburg, Deutschordenskommende, Brüder ; Gerbrunn (Lkr. Würzburg), Güter ; Gerbrunn (Lkr. Würzburg), Dorf
Personennamen: Neideck, Engelhard von, Würzburg, Domherr und Landrichter ; Randersacker, Konrad von

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Original

Provenienz:

Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden