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Titel: Plan über die im Conrads-hof ligend und zu den löblichen Klostere Schäftlarn gehörig grundzinsbahren Feldgründen in den churfürstlichen Landgericht Dachau Art: Grundriss Maßstab: Skala von 1500 bayerischen Schuhen = 15 cm Dargestellter räuml. Bereich: Die in dem sogenannten Konradshof (heute München) nach Schäftlarn grundzinspflichtigen Äcker Dargestelltes räuml. Thema: Die Schäftlarner Ansprüche auf den Grundzins in dem Münchner Flurstück Konradshof Aussagen des zugehörigen Schriftguts: Das am 15. April 1782 aufgehobene Münchner Riedlerkloster war mit seinen im sogenannten Konradshof gelegenen Äckern (Nr. 31, 53, 57 und 69) zum Kloster Schäftlarn grundzinspflichtig. Dieses wandte sich im Jahre 1791 an die kurfürstliche Güteradministration und bat um Übersendung der seit 1782 nicht mehr gezahlten Grundstift in Höche von 27 Gulden, 40 Kreuzern und 2 Hellern für 17 9/16 Juchert Acker. Historisches Territorium: Gericht Dachau Modernes Territorium: Kreisfreie Stadt München
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