Stiftungen
Mit dem Ziel einer effizienteren Nutzung der zweckgebundenen Geld- und Immobilienfonds und einer sinnvolleren Förderung der hiervon profitierenden Kirchen-, Bruderschafts- und Wohltätigkeitsstiftungen erfolgte in den ersten Jahren des 19. Jh. eine Neuorganisation des Stiftungswesens. Die besonderen Aufgaben der Vermögensverwaltung und Rechnungslegung wurden 1807 den in der Regel auf der Grundlage mehrerer Landgerichtssprengel eingerichteten Stiftungsadministrationen übertragen (ca. 700 Akten und Bde., 25 lfm). Ihre Kompetenzen gingen anlässlich ihrer Auflösung 1817 teilweise auf die Stiftungsaufsicht bei der Regierung des Isarkreises über.