Parlamentarische Körperschaften
Das Bayerische Hauptstaatsarchiv verwahrt die schriftliche Überlieferung beider Kammern des Landtages des Königreiches (1819–1918). Bereits 1934 wurden die Bestände der Kammer der Reichsräte (Sitzungsprotokolle, Matrikel und Personalakten der Reichsräte, Sachakten) übernommen. 2004 gelangten das Schriftgut der Kammer der Abgeordneten in das Hauptstaatsarchiv, desgleichen die Akten des im Rahmen der Bamberger Verfassung 1919–1933 tätigen Landtages. Im Zuge der Aufhebung des Bayerischen Senats zum Jahresende 1999 erfolgte auch die Übernahme von dessen Verhandlungen und Verwaltungsakten (ab 1947).