2. Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Auf der Grundlage des Bayerischen Fachhochschulgesetzes vom 27. Oktober 1970 (GVBl. S. 481) errichtete die Staatsregierung im Jahr 1971 Fachhochschule Coburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vereinte das bisherige Polytechnikum Coburg und die Staatliche Textilfach- und Ingenieurschule Münchberg (nun "Abteilung Münchberg", Fachbereich Textiltechnik und -gestaltung). Die Einrichtung erhielt eine vom Präsidenten geführte Hochschulleitung und einen Senat. Die vorhandenen Ingenieurstudiengänge wurden um die Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Sozialwesen ergänzt. 1998 wurde der Senat zum Hochschulrat erweitert. Im renovierten Hofbrauhaus konnte im Herbst 1999 der neu eingerichtete Fachbereich Innenarchitektur/Produktdesign untergebracht werden. Der Fachbereich Textiltechnik und -gestaltung wurde dagegen im Jahr 2000 der Fachhochschule Hof zugeteilt. Zum 1. April 2008 konstituierte sich die Einrichtung mit sechs Fakultäten nach dem novellierten Bayerischen Hochschulgesetz vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245ff.) als Hochschule für angewandte Wissenschaften und somit als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Der Bestand umfasst Protokolle, Notenbücher und Sachakten (302 AE, 13,6 lfm, 1971-2012).