Organisation und Zuständigkeit
Das Staatsarchiv Nürnberg ist die für alle Fragen des Archivwesens im Regierungsbezirk Mittelfranken zuständige staatliche Fachbehörde. Als historischer Sprengel sind ihm die im südlichen Teil des Fränkischen Reichskreises gelegenen und zu Beginn des 19. Jahrhunderts an das Königreich Bayern gefallenen Territorien zugewiesen, deren Regierungssitze im Gebiet des Regierungsbezirks lagen; dabei wird die Gebietsreform von 1972 nicht berücksichtigt. Es sind dies insbesondere die Reichsstadt Nürnberg, das Fürstentum (oder Markgraftum) Brandenburg-Ansbach, das Hochstift Eichstätt und der größte Teil der Ballei Franken des Deutschen Ordens. Den modernen Sprengel bildet der 1837 errichtete Regierungsbezirk Mittelfranken in seiner derzeitigen, durch die Gebietsreform von 1972 geänderten Ausdehnung. Hinsichtlich des Schriftguts der Notariate seit 1862 umgreift er das Gebiet des Oberlandesgerichts Nürnberg (Mittelfranken, Oberpfalz und die dem Landgericht Regensburg zugeordneten niederbayerischen Amtsgerichte Kelheim und Straubing). Darauf hinzuweisen ist, dass die im heutigen Archivsprengel gelegenen Mittel- und Unterbehörden solcher Territorien, für deren zentrale Überlieferung ein anderes Archiv zuständig ist, zusammen mit dieser dort verwahrt werden (z.B. die brandenburg-bayreuthischen Hauptmannschaften Erlangen und Neustadt a.d. Aisch mit nachgeordneten Ämtern im Staatsarchiv Bamberg).
Das Staatsarchiv umfasst derzeit (31. Dezember 2013) rund 7,3 Millionen Archivalieneinheiten (AE), darunter etwa 89.000 Urkunden, 3.750.000 Notariatsurkunden ab 1862 und ca. 1.500 handgezeichnete Karten und Pläne vor 1806. Der gesamte Beständeumfang beträgt ca. 38.200 laufende Meter (lfm).
Die Benützung richtet sich nach der Benützungsordnung für die staatlichen Archive Bayerns vom 16. Januar 1990 (GVBl S. 6) in der jeweils gültigen Fassung, in der auch die Benützungsgebühren geregelt sind.