Forstbehörden
Die Forstbehörden der mittleren und unteren Verwaltungsebene waren im 19. und 20. Jahrhundert zahlreichen Umbenennungen und organisatorischen Änderungen unterworfen. Nachdem die Aufsichts- und Leitungsfunktionen über die Staatsforsten im 19. Jahrhundert zunächst von den Regierungsfinanzkammern bzw. deren Vorläufern wahrgenommen worden waren, entstanden dort 1885 eigene Forstabteilungen. 1908 wurden bei allen bayerischen Regierungen Forstkammern errichtet. Ihre Kompetenzen erstreckten sich auf die Beaufsichtigung und Leitung des gesamten Staatsforst-, Jagd- und Triftwesens im jeweiligen Sprengel. Eine entscheidende Änderung in der Forstorganisation brachte das Gesetz über die Landesforstverwaltung in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Regierungen, Kammer der Forsten, wurden 1935 aus dem Verband der Regierungen herausgelöst, erhielten eigenen Behördenstatus und wurden unmittelbar der neu gebildeten Landesforstverwaltung unterstellt, die dem Bayerischen Ministerpräsidenten unterstand. Die Bezeichnung der schwäbischen Mittelbehörde lautete fortan: Regierungsforstamt Schwaben. Es behielt die sachliche und räumliche Zuständigkeit der bisherigen Regierungsforstkammer. Eine neue Verordnung über die Organisation der Staatsforstverwaltung schuf dann 1956 die Oberforstdirektionen, deren Bezeichnung sich nach dem Sitz der Behörde richtete (für Schwaben: Oberforstdirektion Augsburg). 1997 erfolgte die Umbenennung in Forstdirektion Schwaben, im Jahr 2000 die Zusammenlegung mit der Forstdirekton Oberbayern zur Forstdirektion Oberbayern-Schwaben mit Sitz in Augsburg. Sie wurde wegen Errichtung eines privatwirtschaftlich organisierten Fortbetriebswesens zum 1.7.2005 aufgelöst.
Der größte Teil der Unterlagen der schwäbischen Forstmittelbehörden des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zählt zu den Kriegsverlusten des Zweiten Weltkriegs. Vorhanden sind lediglich wenige Akten der Regierung von Schwaben, Kammer der Forsten (32 AE, 0,7 lfm,1885-1935) und des Regierungsforstamtes Schwaben (ca. 100 AE, 4,0 lfm, 1890-1944). Dagegen liegt von der Oberforstdirektion Augsburg ein stattlicher Bestand vor, der bis in die jüngste Zeit heraufreicht (ca. 3800 AE, 90 lfm, 1944-1999 (vereinzelt ab 1890).
In dem bis 2005 gültigen Zuschnitt der Forstverwaltung waren nachgeordnete Forstämter
für den Staatswald sowie für die Beratung und Aufsicht über die nichtstaatlichen Waldungen zuständig. In der umfangreichen Überlieferung von rund 40 ehemaligen schwäbischen Forstämtern finden sich vereinzelt noch Unterlagen aus der Zeit des Alten Reichs (zusammen ca. 400 lfm mit 18500 AE, 19./20. Jh.). Wichtig ist, dass es sich bei diesen Beständen um Abgabegemeinschaften handelt. Das bedeutet, dass sich auch Akten einer oder mehrerer Vorgängerbehörden (z.B. von Forstrevieren) darunter befinden können. Das Provenienzprinzip ist hier – im Unterschied zu den nachfolgenden Landwirtschaftsbehörden - noch nicht verwirklicht.