Arbeitsverwaltung
Von dem 1946 zugunsten der aufs Neue formierten Landesarbeitsämter Nordbayern und Südbayern aufgelösten Landesarbeitsamt Niederbayern-Oberpfalz mit Sitz in Regensburg liegt kein Bestand vor. 1952 erhielt der Bund die Zuständigkeit für die Arbeitsverwaltung. Von den der Bundesanstalt (seit 1.1.2004 Bundesagentur) für Arbeit in Nürnberg unterstellten zur Zeit noch bestehenden Arbeitsämtern (Arbeitsagenturen) Regensburg, Schwandorf und Weiden liegen jeweils umfänglichere Bestände vor, die im Falle von Regensburg und Schwandorf bis 1925 bzw. 1932 zurückreichen. Das Arbeitsamt Cham ist mit wenigen Akten von 1929 bis 1934 vertreten. Gesamtumfang aller Arbeitsamtsakten: 76 lfm.