Medizinalbehörden
Bis zur Errichtung der Gesundheitsämter 1935 findet sich das Aktengut der 1862 in der Nachfolge der Physikatsärzte berufenen Bezirksärzte vorwiegend bei den Behörden der Allgemeinen Inneren Verwaltung (Regierung von Oberbayern, Landgerichte [älterer Ordnung], Bezirks-/Landratsämter). Bis jetzt wurden ca. 5.800 Akten (54 lfm) von den Gesundheitsämtern abgegeben. Sie werden herangezogen für vielfältigste Aspekte der Medizingeschichte, Volkskunde und Zeitgeschichte. Die Überlieferung zur behördlich organisierten Tiermedizin (Regierungsveterinärräte, dann Veterinärämter) ist gering (250 Akten, 2,5 lfm). Die Gesundheitsämter und die Veterinärämter sind seit 1996 den Landratsämtern eingegliedert.