Baubehörden
Unterlagen der staatlichen Bauämter vor 1872 sind vielfach 1945 im Staatsarchiv verbrannt und sonst nur noch in Abgabegemeinschaften von Nachfolgebehörden an das Staatsarchiv gelangt; kleinere Bestände konnten bisher für die Bauinspektionen (bis 1858) Aschaffenburg, Neustadt a.d. Saale und Schweinfurt und die Baubehörden (1858-1872) Aschaffenburg, Bischofsheim, Gemünden, Kissingen, Königshofen und Lohr angelegt werden (158 Akten und 48 Pläne). Von den 1872 für den staatlichen Hochbau in Unterfranken eingerichteten Landbauämtern Aschaffenburg (Akten und Pläne), Würzburg (beide seit 1996 Staatliche Hochbauämter), Bad Kissingen (Akten ud Pläne) (mit Außenstelle in Schweinfurt, 1954 dorthin verlegt) sind in unterschiedlichem Umfang Unterlagen vorhanden (v.a. Bad Kissingen), ebenso vom Landbauamt Schweinfurt (Landbauamt ab 1954, bis dahin Außenstelle von Bad Kissingen, 1996 Staatliches Hochbauamt) (zusammen 1737 Akten und 2933 Pläne, ab 1839). Das Landbauamt Bad Kissingen gab auch zahlreiche Pläne insbesondere über die dortigen Kuranlagen und in den benachbarten Kurorten ab. Planunterlagen der Finanzbauämter Bad Kissingen und Würzburg sind in größerem Umfang übernommen worden. Das Universitätsbauamt Würzburg wird lediglich durch Akten aus der Zeit nach 1945 repräsentiert (ca. 2,5 lfm). Die 1872 mit dem staatlichen Ingenieur- oder Tiefbau beauftragten Straßen- und Flussbauämter des Archivsprengels haben eigene Aktenabgaben nicht getätigt. Kleine Bestände der Straßen- und Flussbauämter Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg wurden aus Abgaben der für den Main zuständigen bundeseigenen Wasser- und Schifffahrtsämter Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg (s. Reichs- und Bundesbehörden Ziff. II 9) und des Wasserwirtschaftsamtes Würzburg gebildet (677 Akten mit 20,85 lfm Umfang sowie 64 Karten und Pläne). Von den Wasserwirtschaftsämtern, die 1953 die wasserbaulichen Aufgaben der Straßen- und Flussbauämter übernahmen, sind die beiden Ämter Würzburg (661 AE, 16 lfm) und Aschaffenburg (83 AE, 3 lfm) vertreten sowie mit nur wenigen Akten auch das Amt Schweinfurt. Von den Straßenbauämtern, die 1953 die Straßen- und Flussbauämter ohne deren wasserbauliche Aufgaben fortsetzten, liegen noch keine Abgaben vor.