Fürstentum Brandenburg-Ansbach
Das Fürstentum erwuchs aus dem Burggraftum Nürnberg unterhalb Gebirgs der 1191/92 als königliche Amtsträger aus Schwaben nach Nürnberg berufenen, 1363 gefürsteten Zollern. Nach dem Erwerb der Mark Brandenburg 1415/17 (mit der Kurwürde) führten die fränkischen Zollern den Titel „Markgraf“. Ihr Fürstentum, das größte der weltlichen Territorien Frankens, wurde auch als Markgraftum bezeichnet.
Die Bestände des Fürstentums umfassen (mit der Überlieferung der in der Reformationszeit säkularisierten Klöster) Schriftgut aus der Zeit seit dem 10. Jahrhundert. Es reicht über die Abdankung des Markgrafen Alexander zugunsten König Friedrich Wilhelms I. von Preußen (31. Dezember 1791) aufgrund der zollerschen Familienverträge hinein bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts. Da der preußische König reichsrechtlich die Regentschaft in Ansbach nur als Kurfürst von Brandenburg und nicht als außerhalb des Alten Reiches stehender Souverän von Preußen ausüben konnte, dauerte die staatsrechtliche Kontinuität des Fürstentums bis zum Übergang an das Königreich Bayern nach dem Vertrag von Paris (15. Februar 1806) fort. Die unter dem Statthalter Karl August von Hardenberg erfolgte Umstrukturierung der markgräflichen Lande (1795 Zentralbehörden, 1797 Unterbehörden) ist demnach als innerterritoriale Verwaltungsreform zu werten.
Das erstmals um die Mitte des 15. Jahrhunderts nachweisbare Geheime Archiv in Ansbach war ursprünglich ein Verwaltungsarchiv, während das hauptsächlich aus Urkunden bestehende Hauptarchiv der zollerschen Fürstentümer in Franken auf der Plassenburg oberhalb von Kulmbach verwahrt wurde. Dieses stellte zugleich das Territorialarchiv des ebenso wie Brandenburg-Ansbach auf die Bestimmungen der Dispositio Achillea von 1473 zurückgehenden Fürstentums Brandenburg-Kulmbach-(seit 1603) Bayreuth dar (vgl. Kurzführer Staatsarchiv Bamberg). Im Laufe des 18. Jahrhunderts gewann das Archiv in Ansbach – auch wegen der durch Landesteilungen erfolgten Abgaben von der Plassenburg – immer stärker den Charakter eines Auslesearchivs (mit Dominanz der Urkundenüberlieferung), in das durch landesherrliches Dekret 1733 auch die wichtigsten Urkunden der Ämter und der landsässigen Städte eingeliefert werden mussten.
Die Überlieferung des Fürstentums Brandenburg-Ansbach ruht auf den beiden Säulen Geheimes Archiv (zu Ansbach) und den verschiedenen Behördenregistraturen. Da letztere noch rekonstruiert werden, ist das Geheime Archiv im wesentlichen identisch mit dem Bestand Fürstentum Ansbach. Der bei der Archivneuordnung und -verzeichnung um die Mitte des 18. Jahrhunderts durch Johann Sigmund Strebel, Gottfried Stieber und Karl Ferdinand Jung geschaffene wichtigste Findbehelf ist das dreibändige Generalrepertorium. Es enthält haus- und staatsrechtliche Sachen (Erbeinigungen mit anderen Fürstenhäusern, Passivlehen, Privilegien, Haus- und Teilungsverträge, Beziehungen zu Brandenburg-Kulmbach, Landvogtei Elsaß, Wildbann, Eheverträge, Wittumsverschreibungen, Vormundschaften, markgräfliche sowie andere fürstliche Geburten und Trauerfälle, Landesordnungen, Erb- und Landeshuldigungen, hinterlegte Testamente anderer Stände, Privilegien benachbarter Stände, Verträge mit dem Adel u. a.). Das Schriftgut findet sich noch verteilt auf Generalrepertorium, Brüderliche Verträge, Verträge mit benachbarten Reichsständen, Heiratsverträge, Brandenburger Literalien und Geheimregistratur, Bamberger Zugang (2267 Urkunden, 2087 Akten, 87,1 lfm; 1378–1794). Die 1806 in das damals noch preußische Bayreuth und von dort in das Staatsarchiv Bamberg gelangten Archivalien wurden im Zuge der innerbayerischen Beständebereinigung nach Nürnberg abgegeben und werden in die alten Gruppen des Generalrepertoriums zurückgegliedert. Diese Rückführung berührt allerdings nicht die 1812, 1824 und 1867 vom Königlichen Archiv in Bamberg nach Berlin abgegebenen Stücke. Das vom letzten ansbachischen Archivar Johann Lorenz Albrecht Gebhard angelegte Neue Generalrepertorium betrifft die 1796 ff. an das Fürstentum gekommenen neuen (bisher hauptsächlich eichstättischen und würzburgischen) Landesteile. Die eichstättischen Provenienzen wurden inzwischen bis auf wenige Stücke in das Hochstiftsarchiv (s. unten Ziff. I 3) zurückgeführt; die würzburgischen Provenienzen wurden an das Staatsarchiv Würzburg abgegeben.
Weitere Kernbestände des Geheimen Archivs bilden die Mitte des 18. Jahrhunderts auf der Grundlage der Verwaltungsgliederung formierten Gruppen der Oberämter (15 Repertorien: Ansbach bis Windsbach) und der Klöster und Stifte (9 Repertorien: St. Gumbert zu Ansbach bis Wülzburg), die nur die Urkunden enthalten (Oberämter: 6281 Urkunden, 1271–1806, darunter 505 vor 1401; Klöster und Stifte: 5811 Urkunden, 993–1795, darunter 1680 vor 1401); die zugehörigen Amtsbücher und Akten sind in dem im 19. Jh. gebildeten Bestand Ansbacher Oberamtsakten zusammengefasst worden (3890 AE, 92,2 lfm, 1387–1806; hier auch die 1812 vom Polizeikommissariat Ansbach an das dortige Archivkonservatorium abgegebenen 12 Ansbacher Stadtgerichtsbücher, 1387–1700). Die in das Geheime Archiv gelangte und dann auf Grund der Gebietsabtretungen von 1810 an das Königreich Württemberg nach Stuttgart gekommene Überlieferung der Oberämter (und der diesen nachgeordneten Vogtei- und Kastenämter) Crailsheim und Creglingen wurden im Rahmen des Beständeaustausches zwischen Baden-Württemberg und Bayern hierher abgegeben.
Eigene ebenfalls nach territorialen Gesichtspunkten im markgräflichen Archiv formierte Bestände bilden Reichslehen Limpurg und Rittergut Hausen (96 Urkunden, 82 Akten, 4,4 lfm; 1421–1806), Reichsgrafschaft Geyer (310 Urkunden, 118 Akten, 12,6 lfm; 1550–1795), Alten- und Neuenmuhr (288 Urkunden, 40 Akten, 8,7 lfm; 1408–1803), Besitzungen in Schlesien (48 Urkunden, 340 Akten, 6,8 lfm), Seckendorffische Dokumente (185 AE, 2,3 lfm, 1330 – Mitte 17. Jh.) und Schenk von Schenkenstein (57 Urkunden, 1405–1572).
Aus Schriftgut verschiedener Behörden des Markgraftums wurden im Geheimen Archiv bestimmte sachthematische Gruppen formiert (z. B. Auswärtige Dokumente: 399 Urkunden, 1402–1774; Bestallungsbriefe: 630 AE, 12,2 lfm, in der Regel ab 16. Jh.; Geheimer Behälter mit Urkunden über Haus-, Religions-, Lehen-, Militär- und Finanzangelegenheiten: 183 Urkunden, ab 16. Jh.; Urfehden: 507 Urkunden, 1403–1569; Differenzen mit Benachbarten: 206 AE, 11,6 lfm, 1272–1797; Fehdeakten: 82 Akten, 1,2 lfm, 1403–1610; Bauernkriegsakten: 11 Bände, 1,7 lfm, 1501–1528; Kriegsakten: 120 Akten, 10,7 lfm, 1427–1789; Religionsakten: 43 Bände, 8 lfm, 1524–1727; 16-Punkte-Berichte: 54 AE, 1,4 lfm, 1606–1723; Ämterbeschreibungen: 74 Bände, 4,5 lfm, ab 1649; Reichstagsakten: 640 Bände, 117,7 lfm, ab 15. Jh.; Kreistags- (ab 1438) und Kreismanualakten (ab 1768): 1213 AE, 101,4 lfm; Deduktionen: 97 AE, 2,5 lfm, 1640–1796 und Druckschriften: 880 AE, 9,7 lfm, ab 16. Jh.). Im Geheimen Archiv zusammengestellt wurden auch typologische Selekte wie Salbücher (233 Bände, 20,3 lfm, ab 14. Jh.), Partikulare (236 Bände, 14,6 lfm, ab 16. Jh.), Flurbeschreibungen (32 Bände, 1,8 lfm, 18. Jh.), Kopialbücher (161 Bände, 10,3 lfm, ab 14. Jh.), Herrschaftliche Bücher (Ein- und Auslaufkopien der Kanzlei Haus und Herrschaft betreffend, Ordnungen; 57 Bände, 4,4 lfm, 15.–18. Jh.), Gemeinbücher (Auslaufregister der Kanzlei; 19 Bände, 1,9 lfm, 1373–1686), Ausschreiben und Mandate (17 AE, 1,9 lfm, ab spätem 15. Jh.).
Quasi als eigene Behördenfonds beibehalten wurden im Geheimen Archiv Kaiserliches Landgericht Nürnberg (413 Urkunden, 432 Akten und Bände, 22,7 lfm; Urteil- und Achtbücher 1394–1603), Hof- und Stadtgericht Ansbach (nur Teilbestand, 25 Urkunden, 1388–1458), Reichshofratsagentie (111 AE, 5,1 lfm, 1613–1790), Reichskammergerichtsvisitationen (100 AE, 5 lfm, 1513-1777), Kaiserliche Kommissionen (167 Akten, 15 lfm, 1453–1785), Kreisgesandtschaft (218 Akten, 16,9 lfm, ab 1655) und Landtage (108 Akten, 7,8 lfm, 1447–1768). – Hinzuweisen ist noch auf archivalische Sammlungen (Historica: 355 AE, 14,8 lfm, 1412– 1802) und Nachlässe (Carlsche Scripturen [= Materialien des Agenten Ernst Ludwig Carl in Paris]: 18 AE, 0,3 lfm, 1701–1739; Hagensche Bücher [= Materialien des Prozessrates Johann Christian Valentin Hagen zur Haus- und Territorialgeschichte]: 24 AE, 2,9 lfm, 18. Jh.).- Die Sammlung von Staats- und Schreibkalendern (393 AE, 8,7 lfm, ab 16. Jh.) wurde erst in bayerischer Zeit formiert, gleiches gilt für von Falkenhausen (31 Urkunden, 44 Akten, 1,1 lfm, 1743–1754) sowie für den Nachlass des markgräflichen Ministers Karl Friedrich Reinhard von Gemmingen (40 AE, 0,3 lfm, 1771–1828).
Es ist beabsichtigt, mit Hilfe der bis zum Ende der Amtszeit des Archivars Gebhard 1821 in Gebrauch befindlichen Repertorien (s. oben) die Gliederung des markgräflichen Archivs zum Stichjahr 1791 (bevor Preußen direkten administrativen Zugriff auf das Archiv erhielt) wiederherzustellen.
Von den Behördenregistraturen sind bislang einige formiert: Lehenhof Ansbach (6276 Urkunden, 46 Lehenbücher 1398 ff., 1484 Akten; 156,1 lfm; dazu gehören auch: Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Lehenakten (vgl. Ziff. II 4); Hofbauamt Ansbach (1133 Akten, 15,5 lfm, ab 1651, Pläne s. Ziff. III 1); Klosterverwalteramt Heilsbronn (1375 AE, 110,3 lfm, ab 1348); mittlere und untere Forstbehörden (32 Akten, 0,4 lfm, ab 1720); Triesdorfer Berg-Brunnen-Gesellschaft (18 Akten, 0,8 lfm, ab 1604), Ober-, Kasten- und Vogtamt Crailsheim (404 Akten), Oberamt Creglingen (625 Akten), Oberamt Uffenheim (609 Akten), Kammeramt Uffenheim (308 AE, 1580-1808), Kreisdirektorium Uffenheim (155 AE, 1420-1808), Stadtgericht Uffenheim (74 AE, 1694-1808).
Die Überlieferung der Oberbehörden – Geheimer Rat (im 18. Jh. auch Geheimes Ministerium, 1795 Fränkisches Ministerium), Hofrat (1752 Regierung I. und II. Senat, 1795 Kompetenzänderung; Gewerbeakten als eigener Bestand mit 156 Akten, 2,4 lfm, 1578–1795), Hofkammer (mit Landschafts-Obereinnehmerei, 1795 Kriegs- und Domänenkammer, mit erweiterten Aufgabenbereichen), Obrist-Jäger- und Forstmeisteramt – steckt zumeist (Lehenhof s. o.) noch in den Abgaben der Regierung von Mittelfranken (Kammer des Innern, Kammer der Finanzen, Kammer der Forsten, s. unten Ziff. II 1, 4, 6). Hier sind größere Schriftgutverluste festzustellen, hauptsächlich eine Folge der 1798 erfolgten Abgabe von ca. 40.000 Akten nach Berlin (ca. 5000 Akten erhalten im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin). Die Überlieferung des markgräflichen Konsistoriums wird seit 1931 im Landeskirchlichen Archiv in Nürnberg verwahrt. Das Schriftgut der Oberämter mit ihren nachgeordneten Vogtei- und Kastenämtern findet sich im Mischbestand Ansbacher Archivakten (1980 AE, 43,7 lfm, ab Mitte 15. Jh.) bzw. liegt noch in Abgabegemeinschaft mit den ersten Abgaben der bayerischen Unterbehörden (Bezirksämter und Rentämter, s. Ziff. II 1, 2, 4). Gleiches gilt für die Forstverwaltung.
Im Zuge der Provenienzanalysen in den bayerischen Behördenabgaben des 19. und 20. Jahrhunderts ermitteltes (bislang v.a. außenbehördliches) Schriftgut und die einschlägigen kleineren Abgaben anderer Staatsarchive werden vor der endgültigen Formierung der neuen Bestände unter Ansbacher Archivalien zusammengefasst (bislang ca. 10.800 AE, 250 lfm, ab 16. Jh.), welche in einer Datenbank erschlossen sind. Hinzuweisen ist dabei auf die vom Staatsarchiv Würzburg abgegebenen Salbücher der markgräflichen Ämter am Main sowie von Akten des Lehenhofs (ca. 60 AE, 3 lfm, 16.–18. Jh.).
Die Überlieferung des Fürstentums Brandenburg-Ansbach umfasst ca. 2500 lfm, wovon auf das Geheime Archiv ca. 950 lfm (mit ca. 42.500 AE, darunter ca. 20.000 Urkunden) entfallen.