Bestände
Die Bildung der Bestände erfolgt nach dem Provenienzprinzip, d.h. das nach bestimmten Bewertungsgrundsätzen ausgewählte Behördenschriftgut wird im Archiv nach Registraturbildnern getrennt und (möglichst im jeweiligen Registraturzusammenhang) aufgestellt. Die Struktur der Bestände im Archiv spiegelt somit die staatliche Verwaltung des Sprengels wider. Soweit ursprüngliche Fonds sich noch in Abgabegemeinschaften oder in erst im Archiv gebildeten Sammelbeständen befinden, werden sie aus diesen herausgelöst und provenienzgerecht wiederhergestellt. Jede Archivforschung wird daher grundsätzlich von der sachlichen und räumlichen Zuständigkeit einer oder mehrerer Behörden für eine bestimmte Fragestellung ausgehen müssen. Da aber die Kenntnis der oft komplizierten Verwaltungsstrukturen und ihrer historischen Veränderungen nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden kann, wird allen Forschern von Seite des Archivs eine sorgfältige Beratung geboten, damit sie möglichst schnell die gesuchten Unterlagen auffinden können.