Baubehörden
Schon seit 1805 bestanden für das staatliche Hoch-, Tief- und Wasserbauwesen besondere Fachbehörden. Mit Verordnung vom 23. Januar 1872 wurden die Land-, Straßen- und Flussbauämter als Fachbehörden der unteren Ebene neu errichtet. 1953 gingen die Bau- und Verwaltungsaufgaben an den öffentlichen Flüssen und staatlichen Gewässern an die Wasserwirtschaftsämter über. Für baulastrechtliche und kunstgeschichtliche Forschungen werden die Akten der Landbauämter (jetzt Staatliche Hochbauämter) Freising, Ingolstadt/Eichstätt, Landsberg a. Lech, München, Rosenheim, Traunstein und Weilheim stark benützt (ca. 10.000 Akten, 305 lfm).