Arbeits- und Sozialgerichte, Versorgungsämter, Gewerbeaufsicht
Die Arbeitsgerichte entstanden 1927/29 aus den kommunal organisierten Gewerbegerichten und waren, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bei den Amtsgerichten angesiedelt. Mit der Schaffung einer eigenen, von der ordentlichen Gerichtsbarkeit unabhängigen Arbeitsgerichtsbarkeit 1946/47 wurden sie selbständige Einrichtungen. Für Niederbayern zuständig sind das Arbeitsgericht Passau mit Zweigstellen in Deggendorf und Pfarrkirchen (1953 aufgelöst) sowie das Arbeitsgericht Regensburg mit Zweigstellen in Straubing (1960 aufgelöst) und Landshut. Im Staatsarchiv archiviert sind Akten des Arbeitsgerichts Passau (ca. 2500 Akten), der Zweigstelle Deggendorf (ca. 1000 Akten) sowie der Zweigstelle Landshut (ca. 1000 Akten).
Das für Niederbayern zuständige Sozialgericht Landshut hat bisher ca. 5000 Akten abgegeben.
Zur Abwicklung der Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge wurde 1950 für Niederbayern das Versorgungsamt Landshut (seit 1991 Amt für Versorgung und Familienförderung) eingerichtet (bisher 260 Personalakten).
Das für Niederbayern zuständige Gewerbeaufsichtsamt Landshut hat bisher nur wenige Akten abgegeben.