Einführung
Durch die Bildung einer eigenen Abteilung für außerhalb der staatlichen Verwaltung erwachsenes Archivgut (öffentlich-rechtliches und privates Verbandsschriftgut sowie Nachlässe und Familienarchive) und archivisches Sammlungsgut ist das Bayerische Hauptstaatsarchiv der wachsenden Bedeutung gerecht geworden, die diesen Unterlagen zukommt. Da es sich bei schriftlichen Nachlässen grundsätzlich um potentielles Archivgut handelt, gehört es zu den Aufgaben der Archive, sich um ihre Sicherung für die Forschung zu kümmern. Für die staatlichen Archive stehen hierbei besonders Nachlässe von Politikern, Beamten und anderen herausragenden Persönlichkeiten des staatlichen Lebens im Vordergrund, die das klassische Archivgut in seiner Aussage ergänzen. Nichtstaatliches Archivgut sowie archivisches Sammlungsgut wird nicht wie das übrige Archivgut im Rahmen der durch das Bayerische Archivgesetz festgelegten Zuständigkeiten übernommen, sondern fällt unter die gezielte Erwerbungstätigkeit der Archive.